Urteil in Chefarzt-Prozess - Mediziner soll Frauen missbraucht haben

Er soll mehrere Frauen missbraucht und auch vergewaltigt haben. Nach
dem Willen der Staatsanwaltschaft soll ein Mediziner dafür für 15
Jahre ins Gefängnis. Nun muss das Landgericht Bamberg entscheiden.

Bamberg (dpa) - Nach mehr als eineinhalb Jahren soll im Bamberger
Chefarzt-Prozess das Urteil fallen. Denn dieser Verhandlungstag (10
Uhr) ist der letzte, an dem das Bamberger Landgericht gemäß der
Prozessordnung seine Entscheidung verkünden kann. In dem Verfahren
geht es um einen früheren Chefarzt, der im Klinikum der
oberfränkischen Stadt mehrere Frauen missbraucht und teilweise auch
vergewaltigt haben soll.

Der Mediziner, der seit mehr als eineinhalb Jahren vor Gericht steht,
soll laut Anklage zwölf Frauen betäubt und einige von ihnen mit
Gegenständen oder einem Finger vergewaltigt haben. Dabei habe er, so
argumentiert die Staatsanwaltschaft, Bilder und Videos gemacht, um
sich sexuell zu erregen. Zudem machte er laut Anklage die
Patentochter seiner Frau betrunken und filmte sie heimlich, als sie
auf einem Hotelbett lag, teilweise nur in BH und Slip. Damit habe er
ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt. Die jüngste Frau war

17, die älteste 28 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 51-Jährigen die Höchststrafe von

15 Jahren Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung gefordert und ein
Berufsverbot als Mediziner. Zwei Verteidiger des Mannes hingegen
forderten eine Bewährungsstrafe, ein anderer den Freispruch von fast
allen Vorwürfen. Der Antrag sei «bar jeder Verhältnismäßigkeit»
,
hatte einer der Verteidiger in seinem Plädoyer kritisiert. In vielen
Fällen brutaler Vergewaltigung lägen die Strafen deutlich darunter.

Der Angeklagte sitzt bereits seit August 2014 in Untersuchungshaft.
Was noch folge, sei «unangemessene Rache», sagte einer der
Verteidiger und beantragte auch die Aussetzung des Haftbefehls. In
seinem letzten Wort hatte der frühere Chefarzt gesagt, er habe auf
den Antrag auf Höchststrafe mit «Schockstarre, Fassungslosigkeit und
tiefer Betroffenheit» reagiert. Es tue ihm leid, was die Frauen beim
Betrachten der Bilder empfunden hätten, die er von ihnen gemacht
habe. Er habe aber kein sexuelles Motiv gehabt.

Während das Urteil öffentlich verkündet wird, könnte der Richter di
e
Gründe allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, um
die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen.