Patienten können sich Medikationsplan erstellen lassen

Berlin (dpa) - Seit Samstag (1. Oktober) hat jeder gesetzlich
Krankenversicherte, der drei oder mehr Arzneimittel nehmen muss,
Anspruch auf einen Medikationsplan durch einen Arzt oder Apotheker.
Darin werden alle Arzneimittel, die Patienten anwenden, mit
Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich
dokumentiert.

Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen in der
Regel durch den Hausarzt erfolgen. Bei Patienten, die keinen Hausarzt
haben, muss dies der Facharzt übernehmen. Apotheker sind nach Angaben
des Gesundheitsministeriums von Anfang an mit einbezogen. Zunächst
wird dieser Plan auf Papier erstellt. Von 2018 an soll er dann
elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

- Am Samstag trat auch ein neuer deutsch-tschechischer Polizeivertrag
in Kraft. Im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität bekommen
Polizisten aus Deutschland und Tschechien zusätzliche Befugnisse im
jeweiligen Nachbarland. Ab sofort können deutsche und tschechische
Polizeibeamte in ganz Sachsen und Bayern auch bei
Ordnungswidrigkeiten eng und unmittelbar mit ihren tschechischen
Kollegen zusammenarbeiten.

- Für Vertragskündigungen sind seit Samstag keine eigenhändig
unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die
«Textform». Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag
auch per E-Mail oder Fax kündigen. Die sogenannte Schriftform, die
aus Text und Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei
notariell beurkundeten Verträgen.