Vater des Amoktäters von Winnenden nimmt Berufung zurück

Stuttgart (dpa) - Die Psychiater des jugendlichen Amokläufers von
Winnenden müssen sich endgültig nicht am Schadenersatz für die Opfer

und Hinterbliebenen der Bluttat mit 16 Toten beteiligen. Der Vater
des Amoktäters wird dieses Ziel gerichtlich nicht weiterverfolgen, er
hat die Berufung gegen die Abweisung seiner Klage zurückgenommen, wie
das Landgericht Heilbronn am Montag mitteilte.

Der einstige Unternehmer wollte Mitarbeiter des Zentrums für
Psychiatrie Weinsberg in Baden-Württemberg dazu verpflichten, die
Hälfte des Schadenersatzes zu übernehmen, den er an Opfer,
Hinterbliebene, die Stadt und die Unfallkasse zahlen muss. Sein Sohn
war dort in Behandlung, bevor er am 11. März 2009 an seiner
ehemaligen Schule in Winnenden und auf der Flucht 15 Menschen und
sich selbst erschoss.

Die Experten hätten die Amoktat des 17-jährigen zu keiner Zeit
vorhersehen können oder gar müssen, urteilte im April das
Landgericht. Zwar seien damals Behandlungsfehler gemacht worden,
diese seien aber nicht mitursächlich für die Bluttat. Das Landgericht
hatte den Streitwert auf vier Millionen Euro taxiert.