Streit um Zwangszuweisung von Patienten - Augenarzt verklagt KV

Weimar/Gotha (dpa/th) - Ein Streit um die Zwangszuweisung von
Patienten an einen Augenarzt durch die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) Thüringen beschäftigt das Sozialgericht Gotha. Nach Angaben von
Gerichtssprecher Jens Petermann geht es in dem Rechtsstreit darum, ob
die Zwangszuweisung rechtmäßig war und damit eine Behandlungspflicht
bestand. Der Mediziner aus Ostthüringen hat die KV verklagt. Diese
hatte ihn 2014 zur Behandlung von Patienten verpflichtet, die zuvor
vergeblich selbst versucht hatten, einen Termin in der Praxis zu
erhalten. Eine Entscheidung soll bis Jahresende fallen. Ein
vergleichbarer Fall in Deutschland ist den Gothaer Sozialrichtern
nicht bekannt.