Krankenkassen streiten mit Freistaat um 470 Euro - und gewinnen

Bayreuth (dpa/lby) - Nach einem Krankentransport in einem Polizeiauto
sind zwei AOK-Stellen wegen rund 470 Euro gegen den Freistaat Bayern
vor Gericht gezogen - und haben vorerst gewonnen. Es geht um einen
Fall, der nach Ansicht des Bayreuther Verwaltungsgerichts
grundsätzliche Bedeutung hat, wie ein Sprecher am Freitag sagte.
Nämlich darum, wer die Erstattung von Transportkosten bei einer
Krankenkasse beantragen kann. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk
über den Fall berichtet.

Die Polizei war dem Sprecher zufolge 2014 zu zwei sehr betrunkenen
Männern gerufen worden, die Suizidgedanken äußerten. Die Beamten
riefen einen Rettungswagen, der allerdings etwas länger brauchte -
weshalb die Polizisten die beiden Männer kurzerhand selbst in ihrem
Streifenwagen ins Krankenhaus fuhren.

Das Geld dafür wollte der Freistaat Bayern als Kostenträger der
Polizei wiederhaben. Deshalb verlangte er die Summe von der AOK
Bayreuth-Kulmbach und der AOK Bamberg zurück - und zwar direkt, nicht
über den Umweg der beiden Männer. Diese hätten sich die Kosten von
den Krankenkassen erstatten lassen können, wenn sich der Freistaat
mit der Forderung an sie gewandt hätte. Die AOK-Stellen hatten vor
Gericht argumentiert, dass es laut Gesetz auch nur so gehe - also
über die Patienten.

Das Gericht gab den Kassen vorerst recht, ließ aber die Berufung zu.
Der Freistaat Bayern kann sich nun an den Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof wenden.