Giftiges Quecksilber in Energiesparlampen - BGH präzisiert Grenzwerte

Das Quecksilber in Energiesparlampen kann für Verbraucher gefährlich
werden. Die Hersteller müssen sich deshalb an Grenzwerte halten. Aber
es gibt Grauzonen. Ein Gerichtsurteil könnte nun Klarheit schaffen.

Karlsruhe (dpa) - Quecksilber ist giftig - wie viel davon in
Energiesparlampen stecken darf, darüber hat am Mittwoch der
Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. In dem Verfahren wehrt sich ein
niedersächsischer Hersteller gegen eine Klage der Deutschen
Umwelthilfe. Der Verband hatte Lampen des Unternehmens getestet und
dabei nach eigenen Angaben deutliche Überschreitungen der Grenzwerte
festgestellt. Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten daraufhin den
Vertrieb. Die Karlsruher Richter haben zu klären, ob die gesetzlichen
Vorschriften richtig ausgelegt wurden. Ob es noch am Mittwoch ein
Urteil gibt, sollte im Lauf des Tages mitgeteilt werden.

Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur
Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Das Risiko ist umso
geringer, je weniger Quecksilber in der Lampe steckt.

Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe.
In der deutschen Elektro-Stoff-Verordnung ist die Höchstkonzentration
mit «0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff» angegeben. Strittig
ist unter anderem, wie diese beiden Beschränkungen zueinander stehen
und ob sich die Prozentangabe auf die gesamte Lampe oder nur auf die
enthaltene Quecksilber-Amalgam-Verbindung bezieht.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte 2012 in zwei der getesteten Lampen
einmal 13 und einmal 7,8 Milligramm Quecksilber entdeckt. Der
Hersteller ist der Ansicht, dass einzelne Ausreißer nach oben nicht
zählen und man den Durchschnittswert aus je zehn Lampen betrachten
müsse. Der Umweltverband lässt das nicht gelten: Für den Käufer der

betroffenen Lampe sei genau diese einzelne Überschreitung das
Problem. Der Senat deutete an, dass er das wohl genauso sieht. (Az. I
ZR 234/15)