Quecksilber in Energiesparlampen - BGH verhandelt über Grenzwerte

Karlsruhe (dpa) - Quecksilber ist giftig - wie viel davon in
Energiesparlampen stecken darf, darüber hat am Mittwoch der
Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. In dem Verfahren wehrt sich ein
niedersächsischer Hersteller gegen eine Klage der Deutschen
Umwelthilfe. Der Verband hatte Lampen des Unternehmens getestet und
dabei nach eigenen Angaben deutliche Überschreitungen der Grenzwerte
festgestellt. Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten daraufhin den
Vertrieb. Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die gesetzlichen
Vorschriften richtig ausgelegt wurden. Ob es noch am Mittwoch ein
Urteil gibt, sollte im Lauf des Tages mitgeteilt werden.

Der EU-weite Grenzwert liegt seit 2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe.
In der deutschen Elektro-Stoff-Verordnung ist die Höchstkonzentration
mit «0,1 Gewichtsprozent je homogenen Werkstoff» angegeben. Strittig
ist unter anderem, wie sich diese beiden Beschränkungen zueinander
verhalten und ob sich die Prozentangabe auf die gesamte Lampe oder
nur auf die enthaltene Quecksilber-Amalgam-Verbindung bezieht. Für
Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur Gefahr
werden, wenn die Lampe zerbricht. (Az. I ZR 234/15)