BGH verhandelt Streit um zu viel Quecksilber in Energiesparlampen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Mittwoch
(10.00 Uhr), wann Energiesparlampen, die zu viel Quecksilber
enthalten, nicht mehr verkauft werden dürfen. Ein niedersächsischer
Hersteller wehrt sich gegen eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Der
Umweltverband hatte Lampen des Unternehmens getestet und dabei nach
eigenen Angaben deutliche Überschreitungen der gesetzlichen
Grenzwerte festgestellt. Die Gerichte der Vorinstanzen untersagten
daraufhin den Vertrieb dieser Lampen. Dagegen wehrt sich der
Hersteller, der die Untersuchungsergebnisse anzweifelt.

Für Verbraucher kann das giftige Schwermetall im Haushalt nur zur
Gefahr werden, wenn die Lampe zerbricht. Der Grenzwert liegt seit
2013 bei 2,5 Milligramm pro Lampe. (Az. I ZR 234/15)