«simply the best»: Gericht erklärt Personalratswahl für ungültig

Ansbach/Erlangen (dpa/lby) - Irreführend, anmaßend und auch noch auf
Englisch - für den Wahlvorstand der Uniklinik Erlangen Gründe genug,
die Liste «simply the best» bei der Personalratswahl im Juni nicht
zulassen. Das Verwaltungsgericht Ansbach sah dies jedoch anders und
erklärte die Wahl nun für ungültig. Sollte der Wahlvorstand nicht in

Berufung gehen, muss das Votum wiederholt werden.

Nach Ansicht des Gerichts kann eine Gruppe von Beschäftigten bei
Personalratswahlen durchaus versuchen, mit «Kennworten» auf sich
aufmerksam zu machen, «solange die Bezeichnung nicht irreführend,
diskriminierend oder sonst unzulässig ist». Das sei aber bei «simply

the best» nicht der Fall, begründete das Gericht am Dienstag sein
Urteil.

Und auch der Gebrauch der englischen Sprache sei kein Grund, die
Liste von der Wahl auszuschließen. «Denn der Begriff «simply the
best» ist als Titel eines Songs von Tina Turner allgemein bekannt»,
gab das Gericht zu bedenken. Auch eine Irreführung liege nicht vor,
denn das Kennwort verberge nicht, wer hinter dem Wahlvorschlag steht.