Gericht: Klinik darf Therapie mit gefrorenen Tierzellen anbieten

Koblenz/Edenkoben (dpa/lrs) - Eine Privatklinik in Edenkoben (Kreis
Südliche Weinstraße) darf vorläufig auch weiterhin eine Therapie mit

gefrorenen Zellen aus Schafsföten anbieten, allerdings unter
zusätzlichen strengen Auflagen. Patienten müssten vorher noch
umfangreicher darüber aufgeklärt werden, befand das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am
Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Es kippte damit ein Verbot des
Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Bei der Therapie werden eingefrorene Zellen von Schafsföten
injiziert. Die Anbieter solcher Verfahren versprechen eine
verjüngende Wirkung. Das Landesamt hatte die Gefrierzellen als
bedenklich eingestuft. Es bestehe die Gefahr, sich mit tierischen
Erregern zu infizieren, und es könnten immunallergische Reaktionen
ausgelöst werden. Auch sei der Nutzen der Therapie nicht
nachgewiesen. Dagegen legte der Anbieter Widerspruch ein.

Ob und inwiefern die Zelltherapie gesundheitliche Risiken birgt, ist
dem Gericht zufolge noch nicht abschließend geklärt. Um Arbeitsplätze

in der Klinik zu erhalten und das Grundrecht auf Berufsfreiheit des
Chefarztes zu wahren, müsse das Verbot vorerst aufgehoben werden. Das
Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte sollten einschätzen, ob die Therapie bedenklich sei.