Patientenschützer: Zahnärzte müssen einmal im Jahr ins Pflegeheim

Berlin (dpa) - Die niedergelassenen Zahnärzte sollten nach Ansicht
der Deutschen Stiftung Patientenschutz verpflichtet werden, einmal im
Jahr Patienten in Pflegeheimen zu versorgen. Stiftungsvorstand Eugen
Brysch sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur: «Bei der
Hälfte der Bewohner liegt der letzte Zahnarztbesuch mehrere Jahre
zurück.» Der Gesetzgeber müsse daher die Kassenzahnärzte
verpflichten, regelmäßige im Pflegeheim zu behandeln.

Brysch sagte weiter, bis Ende des Jahres müsse offengelegt werden, wo
Kooperationen zwischen den 13 000 Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten
funktionieren und wo nicht. «Zahnärzte und Pflegeheime schieben sich
gegenseitig die Verantwortung zu.» Der Sicherstellungsauftrag für
pflegebedürftige Menschen liege aber bei den Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen.

Der Chef der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Wolfgang Eßer,
signalisierte am Dienstag bei der Vorstellung der Fünften Deutschen
Mundgesundheitsstudie, dass man bei dem Thema mehr tun wolle.