Falsches Medikament war tödlich - Urteil nicht rechtskräftig

Minden (dpa/lnw) - Ein vom Amtsgericht Minden wegen fahrlässiger
Tötung verurteilter Apotheker hat gegen das Urteil Rechtsmittel
eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Gerichts in Minden am Freitag
auf Anfrage. Der Apotheker soll einer 79 Jahre alten Patientin
versehentlich ein falsches Medikament gegeben haben, das tödlich war.
Die Rentnerin hatte nicht ein Medikament für die Nierenfunktion
erhalten, sondern ein Herzmittel. Das Schöffengericht hatte den
Apotheker in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von 14
Monaten auf Bewährung und einer Zahlung von 6500 Euro verurteilt. Die
Entscheidung ist wegen des Rechtsmittels nicht rechtskräftig.

Laut Gericht steht noch nicht fest, ob das Verfahren vor das
Landgericht Bielefeld oder das Oberlandesgericht Hamm kommt.