Richterbund fordert Klarheit für Palliativärzte

Fulda (dpa) - Der Deutsche Richterbund fordert juristische
Klarheit für Palliativmediziner. Die Ärzte können gegen das
Betäubungsmittelgesetz verstoßen, wenn sie todkranken Patienten
Medikamente geben. Nach Mitteilung der Deutschen Palliativ Stiftung
vom Mittwoch unterstützt der Richterbund deren Forderung nach einer
Gesetzesänderung in einem Schreiben an die Bundesministerien für
Justiz und Gesundheit. Eine Lücke in der ambulanten Versorgung von
schwerstkranken und sterbenden Patienten müsse geschlossen werden.
Palliativmediziner betreuen Menschen mit unheilbaren oder
fortschreitenden Erkrankungen sowie deren Angehörige.

Der Richterbund schrieb zu der «derzeit unbefriedigenden
Rechtslage»: Dass Ärzte, die sich dem Wohl ihrer Patienten
verpflichtet fühlen, in die Gefahr gebracht werden, gegen
Gesetzesvorschriften zu verstoßen, erscheine stark
verbesserungswürdig.

Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist festgelegt, dass nur
Apotheker Schmerzmittel nach Verordnung des Arztes abgeben dürfen.
Dieser Grundsatz stellt die Palliativmediziner aber vor ein Dilemma:
Entweder die Ärzte machen sich strafbar, weil sie bei Notfällen
außerhalb der Apothekenöffnungszeiten gegen das BtMG verstoßen, oder

wegen Körperverletzung - weil sie den Leidenden nicht helfen. Solche
Fälle kämen im Jahr mindestens 10 000 Mal in Deutschland vor.

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