Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Zuschuss für die Vorsorge-Kur

Kosten für den Kuraufenthalt werden nur selten komplett übernommen - doch einige Kassen zahlen Zuschüsse

Für manche sind sie ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitssystems, andere beschimpfen Kuraufenthalte als Geldverschwendung. Tatsache ist: die gesetzlichen Krankenkassen schauen heute genauer hin, bevor sie eine Kur bewilligen. Andererseits stimmt es aber nicht, dass diese komplett aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Sogar als Vorsorgemaßnahme sind Kuren möglich. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit Leistungsunterschieden zwischen den Krankenkassen.

Seit 1. April 2007 ist eines klar: Anspruch auf die Mutter-Kind-Kur (neuerdings auch: Vater-Kind-Kur) haben alle gesetzlich Versicherten, wenn es medizinisch geboten ist. Bei anderen Krankheitsbildern kann eine Kur bewilligt werden, wenn

Entscheidend ist, ob der untersuchende Arzt begründen kann, dass eine der oben genannten Bedingungen erfüllt wird. Schließlich kommt es auch auf die Krankenkasse an. Sie muss die Kostenübernahme genehmigen und darf hierzu die Akten einsehen oder sogar eigene Untersuchungen anstellen. Lehnt sie ab, muss die Kur aus eigener Tasche bezahlt werden.

Besser haben es Versicherte, deren Krankenkasse freiwillig einen Zuschuss für ambulante Kuren gewährt. Dafür ist zwar ebenfalls ein ärztliches Attest notwendig, aus dem hervor geht, warum die Behandlung medizinisch notwendig ist. Es muss sich aber nicht um einer der vier Bedingungen handeln, die oben genannt sind. Ist dies geklärt, darf der Patient auf Kosten der Krankenkasse medizinische Leistungen ambulant in Anspruch nehmen. Das heißt: der Versicherte zahlt seine Übernachtungen und die Verpflegung selbst, während die Kosten der Behandlung erstattet werden. Außerdem erhält er Zuschüsse für seine übrigen Kosten. Laut Gesetz kann die Kasse bis 13 Euro täglich auszahlen, für chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss bis 21 Euro erhöht werden. In der Regel dauert die Kur maximal drei Wochen, bei Kindern sind Aufenthalte bis sechs Wochen möglich.

Ambulante Vorsorge-Kuren können alle drei Jahre in Anspruch genommen werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Nicht übernommen werden von der Kasse die normalerweise fälligen Zuzahlungen des Patienten. Diese gelten auch bei Kuraufenthalten. So sind grundsätzlich zehn Euro für die Verschreibung zu zahlen, bei einer Heilbad-Behandlungen sind außerdem 10% der anfallenden Kosten vom Versicherten zu tragen.

Sollten Sie einen stationären Kuraufenthalt benötigen, müssen Sie sich auf ein längeres Prüfungsverfahren einstellen. Diese werden von der Krankenkasse nur dann bezahlt, wenn es medizinisch erforderlich ist. Dafür ist immer eine Einzelfall-Entscheidung notwendig, die von der Krankenkasse und dem medizinischen Dienst geprüft wird. Hier hilft auch eine Krankenkasse mit vielen Zusatzleistungen nicht weiter. 


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