Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Krankenkassenbeitrag: So viel kostet die Krankenkasse

Krankenkassenbeitrag online berechnen und vergleichen

 

 

Krankenkassen: Beitrag wird von der Bundesregierung einheitlich festgelegt

Der einheitliche Krankenkassen-Beitragssatz wird seit Start des Gesundheitsfonds von der Bundesregierung festgelegt. Zuletzt wurde er am 1. Januar 2011 geändert. Der Krankenkassenbeitrag liegt seitdem bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Eine Veränderung in der Zukunft ist nicht mehr geplant: Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen allein über Zusatzbeiträge der Krankenkassen finanziert werden.

Der Krankenkassenbeitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Arbeitnehmer zahlen mit 8,2 Prozent einen etwas höheren Krankenkassenbeitrag als Arbeitgeber mit 7,3 Prozent.

Sofern Zusatzbeiträge verlangt werden, müssen diese alleine vom Krankenkassenmitglied getragen werden. Dadurch kann sich der Krankenkassen-Beitrag eines Versicherten weiter erhöhen. Krankenkassen.de informiert darüber, welche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben.