Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Krankenkassenbeitrag: So viel kostet die Krankenkasse

Krankenkassenbeitrag online berechnen und vergleichen

 

 

Krankenkassen: Beitrag seit Januar 2009 einheitlich festgelegt

Der einheitliche Krankenkassen-Beitragssatz wird seit Start des Gesundheitsfonds von der Bundesregierung festgelegt. Zuletzt wurde er am 1. Juli 2009 geändert und beträgt derzeit 14,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Zur Einführung des Gesundheitsfonds lag der Beitragssatz bei 15,5 Prozent.

Der Krankenkassenbeitrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. Arbeitnehmer zahlen mit 7,9 Prozent einen etwas höheren Krankenkassenbeitrag als Arbeitgeber mit 7,0 Prozent.

Sofern Zusatzbeiträge verlangt werden, müssen diese alleine vom Krankenkassenmitglied getragen werden. Dadurch kann sich der Krankenkassen-Beitrag eines Versicherten weiter erhöhen. Krankenkassen.de informiert darüber, welche Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben.