Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

BKK Akzo Nobel Bayern

Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse

Kurzporträt

Die BKK wurde am 14.04.1924 um 17:00 Uhr gegründet. Damals trug sie den Namen BKK der Bayerischen Glanzstoff-Fabrik AG und betreute 692 Mitglieder. Auf Grundlage der 54-stündigen Arbeitswoche wurde ein Krankenversicherungsbeitrag von 6% erhoben.

Mit Beschluss des Verwaltungsrates wurde die BKK zum 01.01.1999 für das Bundesland Bayern geöffnet und ist seitdem für alle Menschen mit Wohn- und/oder Beschäftigungsort in Bayern frei wählbar. Der Name wurde in BKK Akzo Nobel -Bayern-umgeändert, die Kasse startete mit einem Beitragssatz von 11,8%. Zum damaligen Zeitpunkt zählte die Krankenkasse 7.974 Mitglieder.

Die BKK Akzo Nobel -Bayern- betreut rund 23.200 Mitglieder, incl. Familienangehörige sind es 35.000 Versicherte. Für die Betreuung der Versicherten sorgen 46 Mitarbeiter und 5 Auszubildende.

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Die BKK Akzo Nobel Bayern nimmt am Krankenkassen-Wechselservice noch nicht teil.

Beratungsangebot

Zahl der Geschäftsstellen: 2
Kundentelefon: 0180 - 1000114
Arbeitgebertelefon: 06022-812075
Website: http://www.bkk-akzo.de

Adresse

BKK Akzo Nobel Bayern
Glanzstoffstraße
63784 Obernburg
Tel: 06022 - 812169
Fax: 06022 - 812089
E-Mail:

Zahl der Versicherten

35500

Mitgliedschaft möglich in

Besondere Leistungen der BKK Akzo Nobel Bayern

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.

Besondere Leistungen

Auf einen Blick:

Präventionsangebote

Auf einen Blick:

Gesundheitskurse

Gezielt werden von uns Gesundheitskurse aus folgenden Bereichen finanziell unterstützt:

Wir fördern Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem Zuschuss von 90% der Kursgebühr. Pro Kalenderjahr erstatten wir für Ihre Gesundheitskurse bis zu 160,00 €.

 

BKK Aktivwoche

Gesundheit ist ein Stück Lebensqualität aber auch ein unschätzbares Gut, mit dem verantwortungsbewusst umgegangen werden sollte.

Wir von der BKK Akzo Nobel -Bayern- wollen Sie dabei tatkräftig mit unserem einzigartigen Angebot der "BKK Aktivwoche" unterstützen.

Die "BKK Aktivwoche" können Sie in ausgewählten Kurorten in ganz Deutschland durchführen. Sie ist eine qualifizierte Maßnahme zur Gesundheitsförderung mit einem vielfältigen Gesundheitsprogramm, welches mit unterschiedlichen Schwerpunkten, wie z.B.

darauf zielt, Krankheitsrisiken und Belastungen einzudämmen, damit gesundheitsfördernde Verhaltensänderungen von Ihnen auch zu Hause umgesetzt werden können.

 

 

BKK Fit for Well

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner AKON bieten wir Ihnen eine Gesundheitsvorsorge-Kompaktprogramm, das in ausgewählten Kurhotels der gehobenen Klasse in vier Tagen durchgeführt wird.

Viele der Kursbausteine, die Sie auch aus unserem ambulanten Kurprogramm oder bereits von der erfolgreichen BKK-Aktivwoche kennen, werden angeboten:

Wenn Sie an diesem Programm teilnehmen möchten, ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Sie suchen sich Ihr Hotel und den Termin frei aus.

Unser Leistungsangebot enthält eine 3-tägige Unterbringung in einem der ausgewählten Kurhäuser inklusive Vollpension. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf eigene Kosten ist grundsätzlich möglich.

Wir bezuschussen das Programm zur Gesundheitsförderung einmal im Kalenderjahr mit 150,00 € je erwachsenen Versicherten. Die Teilnahme an dem "fit for well" - Programm ist somit für Sie schon ab einem Eigenanteil von nur 69,00 € pro Person möglich.

Bonusprogramme der BKK Akzo Nobel Bayern

BKK Bonus Plus 2.0

BKK BonusPlus 2.0 belohnt Sie und Ihre Familienangehörigen bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm mit einer Prämie von mindestens 50 €.

Teilnehmen können alle Mitglieder der BKK Akzo Nobel, sowie ihre mitversicherten Familienangehörigen.

Wie kann ich den Bonus erfüllen?

Sie erhalten einen Bonus, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten, indem Sie folgende Kriterien vollständig erfüllt haben. Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen.

 
   
1 Sie nehmen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 2 Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung gem. § 25 Abs. 1 SGB V teil.
2 Sie nehmen jährlich (Frauen ab dem 20. Lebensjahr und Männer ab dem 45. Lebensjahr) an einer Krebsfrüherkennung gem. § 25 Abs. 2 SGB V teil.
3 Alle mitversicherten Kinder nehmen die nach § 26 Abs. 1 SGB V vorgesehenen Kinderuntersuchungen in dem Zeitraum des jeweiligen Jahres vollständig in Anspruch.  
4 Sie weisen einen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus und Polio nach.  
5 Sie nehmen die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung gem. § 22 Abs. 1 SGB V vollständig in Anspruch.  

Die Vorsorgemaßnahmen sind für Sie kostenfrei.Reine Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen!

Welche Untersuchungen benötige ich?

Ärztliche Gesundheitsuntersuchung ("Check-up")

Der "Check-up" beim Arzt ist für alle Erwachsenen ab dem 35. Lebensjahr relevant. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrem Hausarzt.
Folgende Untersuchungen werden hierbei vorgenommen:

So können Risikofaktoren und eventuelle Krankheiten schon im frühesten Stadium erkannt und erfolgreich behandelt werden.

Hinweis:

Die Teilnahme an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung ist nur alle zwei Jahre möglich und deshalb in jedem zweiten Jahr Voraussetzung für die Teilnehme an BKK BonusPlus 2.0. In der Zwischenzeit gilt der Anspruch bei ununterbrochener Teilnahme am Bonusprogramm als erfüllt.

Krebsfrüherkennung

Wird Krebs früh erkannt und behandelt, sind die Aussichten auf eine vollständige Heilung enorm hoch. Frauen wird empfohlen, bereits ab dem 20. Lebensjahr zur Früherkennungsuntersuchung zu gehen. Bei Männern liegt das empfohlene Alter bei 45 Jahren.

Frauen Männer
...sind ab dem 20. Lebensjahr anspruchsberechtigt.  
Ab dem 30. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf eine zusätzliche manuelle Brustkrebsfrüherkennungsuntersuchung, die auch eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust beinhalten sollte. ...sind ab dem 45. Lebensjahr anspruchsberechtigt. Dabei werden während der Vorsorgeuntersuchung Prostata und Hoden manuell auf mögliche Anzeichen einer Krebserkrankung kontrolliert.
Frauen ab dem 50. Lebensjahr haben Anspruch auf eine zusätzliche digitale Untersuchung des Rektums und die Möglichkeit, sich jährlich für eine Stuhluntersuchung zu entscheiden. Männer ab dem 50. Lebensjahr haben die zusätzliche Möglichkeit, sich jährlich für eine Stuhluntersuchung zu entscheiden.
Ab dem 56. Lebensjahr können Frauen auch eine Spiegelung des gesamten Dickdarms durchführen lassen. Anstelle dieser Koloskopie kann auch alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung auf verborgenes Blut veranlasst werden. Ab dem 56. Lebensjahr können Männer auch eine Spiegelung des gesamten Dickdarms durchführen lassen. Anstelle dieser Koloskopie kann auch alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung auf verborgenes Blut veranlasst werden.

Kinderuntersuchungen

Gerade in der Kindheit werden die Weichen für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden gestellt.

Deshalb gibt es ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr. Es besteht aus mehreren Untersuchungen (U1 bis U9 sowie J1) und dient dazu, Krankheiten und Fehlentwicklungen körperlicher und psychischer Art so früh wie möglich zu erkennen.
Genauere Informationen und Inhalte der einzelnen Untersuchungen finden Sie in Ihrem Kinder-Untersuchungsheft.

Hinweis:

Die kinderärztlichen Untersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind bei mitversicherten Kindern Voraussetzung zum Erreichen der Bonusfähigkeit.

Impfschutz

Sind Sie ausreichend geimpft? Zumindest gegen Diphtherie, Tetanus und Polio? Eine Grundimmunisierung besteht aus einer dreimaligen Impfung, meist im Kindesalter und einer späteren Auffrischung alle zehn Jahre.

Fragen Sie Ihren Arzt nach Ihrem Impfschutz und lassen Sie fehlende Impfungen gegebenenfalls nachholen.

Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung

Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter und begleitet Sie Ihr ganzes Leben. Daher sind frühzeitige und umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sehr wichtig.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Sie die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung zweimal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.

Danach nur noch einmal pro Kalenderjahr. 

Wie löse ich meinen Bonus ein?

Fordern Sie ein Bonusheft bei uns an und tragen Sie Ihre persönlichen Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Nehmen Sie das Bonusheft zu Ihren Arztterminen für Gesundheitsuntersuchungen ("Check-up"), Krebsfrüherkennung, Kinderuntersuchungen, Impfungen und zu zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit.

Die durchgeführten Untersuchungen und Impfungen werden in der Praxis im jeweils dafür vorgesehenen Feld abgestempelt bzw. eingetragen.

Haben Sie alle Kriterien erfüllt? Dann senden Sie uns Ihr Bonusheft zu.

Wie hoch ist mein Bonus?

Sie können alternativ zwischen zwei Bonusvarianten wählen. 

Variante 1
Für den Fall, dass keine Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, erhält das Mitglied für sich und seine mitversicherten Angehörigen einen Bonus in Höhe von insgesamt 50,00 € pro Jahr.

Variante2
Sie können Sich private Aufwendungen für anerkannte Vorsorge- oder Gesundheitsmaßnahmen erstatten lassen. Der Bonus wird für das Mitglied und seine mitversicherten Angehörigen in Höhe von insgesamt 150,00 € jährlich gewährt. Legen Sie bitte die Originalquittungen Ihrem Bonusheft bei.

Wichtig!

Der Bonusanspruch besteht nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bei uns versichert sind. Wechseln Sie vorher in eine andere Krankenkasse, erlischt der Anspruch.

Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der BKK Akzo Nobel Bayern

Auf einen Blick:

Wahltarif Selbstbehalt

Sie handeln gesundheits- und kostenbewusst? Dann ist unser Wahltarif Selbstbehalt vielleicht das ideale Angebot für Sie.

Wenn Sie keine, oder nur wenige Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, können Sie damit jährlich bis zu 550 € sparen. Allerdings tragen Sie auch ein Kostenrisiko von jährlich bis zu 200 €, wenn Sie in einem Jahr viele Gesundheitsleistungen benötigen. Prämie und Kostenrisiko sind einkommensabhängig.

Die für Sie maßgebenden Beträge können Sie hier ersehen:

 
Tarifklasse Jahreseinkommen max. Prämie max. Risiko
I bis 18.000 € 100 € 75 €
       
II 18.001 bis 28.000 € 150 € 100 €
       
III 28.001 bis 38.000 € 230 € 120 €
       
IV 38.001 bis 42.000 € 300 € 150 €
       
V über 42.000 € 550 € 200 €

Die Kosten für alle Leistungen, insbesondere die mit einer Verordnung (Rezept) verbundenen ärztlichen Leistungen oder Krankenhausbehandlungen werden von Ihrer Prämie bis zur Höhe Ihres maximalen Kostenrisikos (Selbstbehalt) abgezogen.

 

Prämienunschädliche Leistungen

Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass sich Ihre Prämie dadurch vermindert:

 

Beispielrechnung  
Jahresprämie (Tarifklasse IV) 300 €
Sie gehen sechsmal innerhalb eines Klenderjahres zum Arzt: Abzug:

- Zahnärztliche Behandlung (kein Rezept) = kein Prämienabzug

- 3 mal Untersuchung beim Hausarzt (kein Rezept) = kein Prämienabzug

- Untersuchung beim Hausarzt mit Rezept für Medikamente

- Vorsorgeuntersuchung Check-Up 35+ und Krebsvorsorge = kein Prämienabzug

0 €

0 €

75 €

0 €

Das ergibt am Ende des Jahres eine Prämie von: 225 €

 

Wie bekomme ich meine Prämie?

Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich für das zurückliegende Kalenderjahr.

Sie binden und verpflichten sich für 3 Kalenderjahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei uns, d.h. Sie verzichten auf Ihr (Sonder-) Kündigungsrecht.

Die Teilnahme ist schriftlich zu erklären.

 

Wer kann nicht teilnehmen?

Versicherte, die selbst keine eigenen Beiträge zahlen (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld) können diesen Tarif nicht wählen.

 

 

 

Wahltarif Prämienzahlung

Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie von uns eine Geldprämie.

 

Prämienunschädliche Leistungen

Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass sich Ihre Prämie dadurch vermindert:

 

 

Wer kann diesen Tarif wählen?

Alle Versicherten, die bei uns das Modell der Kostenerstattung gewählt haben.

 

Wie hoch ist die Prämie?

Die Prämie ist jährlich ansteigend und beträgt bei

Leistungsfreiheit Prämie
im ersten Jahr
im zweiten Jahr
im dritten Jahr
ab dem vierten Jahr
40%
60%
80%
100%
eines Monatsbeitrages

Ein Kostenrisiko ist für Sie mit Abschluss des Tarifs nicht verbunden. Allerdings binden und verpflichten Sie sich für 3 Kalenderjahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei uns, d.h. Sie verzichten auf Ihr (Sonder-) Kündigungsrecht

 

 

Wahltarif Krankengeld

Der Krankengeldtarif sichert Sie auch im neuen Jahr - gegen Zahlung einer Prämie - mit einem Krankentagegeld im Falle der Arbeitsunfähigkeit ab.

So sieht der neue Krankentagegeldtarif aus:

 

Tarifarten und geplante monatliche Beiträge für den Krankentagegeldtarif:

 

 
Altersgruppe

Tarif S43

(je 10 € Krankentagegeld)

Tarif S22

(je 10 € Krankentagegeld)

Tarif U15

(je 10 € Krankentagegeld)

Tarif K15-42
15-30 Jahre 2,40 € 4,90 € 4,90 € 4,90 €
         
31-40 Jahre 3,40 € 7,70 € 7,70 € 4,90 €
         
41-50 Jahre 4,40 € 11,40 € 11,40 € 4,90 €
         
51-60 Jahre 5,40 € 16,00 € 16,00 € 4,90 €
         
über 60 Jahre 7,40 € 21,50 € 21,50 € 4,90 €

 

Sie interessieren sich für den Krankentagegeldtarif oder möchten diesen abschließen? Ihr Kundenberater unterstützt Sie gerne mit weiteren Informationen - auch bei Fragen zu den gesetzlichen Neuregelungen.

1 Der Tarif ist von der Aufsichtsbehörde noch nicht genehmigt. Es können sich daher noch Änderungen für Sie ergeben.
2 Ausgenommen Künstler und Publizisten (Tarif K15-42). Hier kann Krankentagegeld nur für den 15.-42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt werden. Ab dem 43. Tag besteht dann ein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Unständig Beschäftigte erhalten Krankentagegeld ab dem 15. Tag (Tarif U15).
3 Maximal jedoch bis zur Höhe des bei Arbeitsunfähigkeit entfallenden Netto-Einkommens bzw. 150 €/Tag.

Wahltarife zur integrierten Versorgung der BKK Akzo Nobel Bayern

Auf einen Blick:

Disease-Management-Programme

Auf einen Blick:

Disease-Management-Programme (DMP)

Es ist wohl unbestreitbar, dass die medizinische Versorgung in Deutschland einen hohen Standard aufweist, dennoch ist die Versorgung von chronisch Kranken häufig unzureichend organisiert. Dem wollen die Krankenkassen und der Gesetzgeber mit der Einführung sogenannter DMP abhelfen.

Bei den DMP handelt es sich um strukturierte Behandlungsprogramme in denen Ärzte, Patienten, Therapeuten, Krankenhäuser usw. koordiniert zusammenarbeiten.

Die BKK bietet Ihnen unter dem Namen BKK MedPlus in unterschiedlichen Regionen zur Zeit für folgende Diagnosen die Teilnahme an Disease-Management-Programmen an:

Ihre Teilnahme an einem DMP-Programm fördern wir mit einem finanziellen Bonus von mindestens 60,00 € jährlich.

Zusatzversicherungsangebote der BKK Akzo Nobel Bayern

Auf einen Blick:

Zusatzversicherungen

Über einen exklusiven Rahmenvertrag mit unserem Partner Barmenia Kranken-
versicherung a. G. können wir Ihnen günstig und unbürokratisch ein attraktives Paket ausgewählter Zusatzversicherungen anbieten, z.B. für die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt oder für den Schutz auf Reisen.

Folgende Ergänzungsversicherungen aus den BKK ExtraPlus Produkten können Sie wählen:

 

Krankenkassen-Wechselservice

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