Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

AOK Hessen

Informationen über jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse

Kurzporträt

Mit rund 1,5 Millionen Versicherten ist die AOK Gesundheitskasse Hessen die größte gesetzliche Krankenversicherung in Hessen. Sie tritt für eine solidarische Krankenversicherung ein und verfügt über ein flächendeckendes Servicecenternetz.

Beratung mit Servicegarantie!

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Die AOK Hessen nimmt am Krankenkassen-Wechselservice noch nicht teil.

Beratungsangebot

Zahl der Geschäftsstellen: 53
Kundentelefon: 0180 / 11 88 111 (Mo-Fr, 8-20 Uhr; Sa 9-13 Uhr)
Gesundheitstelefon: 0180 / 11 88 222 (Mo-Fr, 8-20 Uhr; Sa 9-13 Uhr)
Arbeitgebertelefon: 0180 / 1232318 (Mo, Mi, Fr, 7.30-17 Uhr; Di, Do 7.30-18 Uhr; Sa 9-13 Uhr)
Website: http://www.aok.de/hessen

Adresse

AOK Hessen
Basler Straße 2
61352 Bad Homburg
Fax: 069 / 85 09 17 920
E-Mail:

Zusatzbeitrag

für 2010 nicht geplant

Zahl der Versicherten

1510110

Mitgliedschaft möglich in

Besondere Leistungen der AOK Hessen

Die gesetzlichen Krankenkassen garantieren eine umfassende medizinische Vorsorgung und zwar unabhängig von Einkommen und Alter der Versicherten. Diese Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt. Daneben können die Krankenkassen zusätzliche, besondere Leistungen anbieten.

Besondere Leistungen

Auf einen Blick:

Weitere besondere Leistungen

Präventionsangebote

Auf einen Blick:

Gesundheitskurse am Wohnort

Die AOK Hessen bietet eigene kostenlose Gesundheitskurse an. Die AOK Hessen-eigenen Präventionskurse finden jeweils im Frühjahr und im Herbst an verschiedenen Kursorten in Hessen statt. Es kann jeweils ein Kurs pro Jahr in den Feldern Ernährung, Entspannung/Stress, Sucht und Bewegung gefördert werden. Bei Fremdanbieter-Kursen erhalten Versicherte eine Erstattung von 80% der Kurskosten, jedoch maximal 102,20 Euro, und Kinder 100%, jedoch max. 100,80 Euro. In den Handlungsfeldern Ernährung, Entspannung/Stress, Sucht und Bewegung ist jeweils einmal jährlich ein Zuschuss möglich.

Gesundheitskurse am Urlaubsort

Für Kompaktseminare im Urlaub kann ein Zuschuss bis 200 Euro gezahlt werden. Kooperationspartner: GPS Reisen GmbH in Bad Füssing. Buchung im Ausland ist auch möglich.

Zuschuss zu Vorsorgekuren

13 Euro täglich für Erwachsene, 21 Euro für chronisch kranke Kleinkinder.

 

Bonusprogramme der AOK Hessen

Bonustarife für gesundheitsbewusstes Verhalten

AOK BONUS fit ist ein Gesundheitsbonus, der gesundheitsbewusstes Verhalten und somit die Steigerung des Wohlbefindens, in Höhe von 100,00 Euro kalenderjährlich, belohnt. Dabei gilt: 1 Punkt entspricht 1 Euro. Familienversicherte Angehörige haben die Möglichkeit, beim Hauptversicherten mitzusammeln.

Wahltarife mit Selbstbehalt und Beitragserstattung der AOK Hessen

Auf einen Blick:

AGIDA – Die Direktversicherung der AOK Hessen 

AGIDA ist die Direktversicherung
an Ihrer Seite, die genauso smart und aktiv ist wie Ihr Leben – und das spart richtig Geld. Wir unterstützen und honorieren Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil und Ihren Wunsch nach einer günstigen und leistungsstarken Krankenversicherung. Sparen Sie mit AGIDA bis zu 360 Euro pro Jahr - in drei Jahren sogar bis zu 1.080 Euro! Und das ohne Zusatzbeitrag.  Profitieren Sie von den Vorteilen einer Direktversicherung sowie dem Know-how und der Sicherheit der AOK Hessen. Wenn Sie zudem aktiv und gesund leben, bekommen Sie noch einen zusätzlichen Bonus.Vorteil:

Tarife mit Selbstbeteiligung

Alle Tarife mit Selbstbehalt haben eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren.

Selbstbeteiligung 1: kein Mindesteinkommen, 40 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 100 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 10 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 20 Euro.

Selbstbeteiligung 2: ab 12.012 Euro Einkommen im Jahr, 50 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Bonus steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 110 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 12,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 25 Euro.

Selbstbeteiligung 3: ab 18.012 Euro Mindesteinkommen im Jahr, 60 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 120 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 15 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 30 Euro.

Selbstbeteiligung 4: ab Einkommen von 24.012 Euro im Jahr, 90 Euro Prämie bei 80,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 150 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 22,50 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 45 Euro.

Selbstbeteiligung 5: ab Einkommen von 30.012 Euro im Jahr, 120 Euro Prämie bei 90,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 180 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 30 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 60 Euro.

Selbstbeteiligung 6: ab 36.012 Euro Einkommen im Jahr, 180 Euro Prämie bei 100,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 240 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 45 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 90 Euro.

Selbstbeteiligung 7: ab 42.012 Euro Einkommen im Jahr, 300 Euro Prämie bei 120,00 Euro maximalem Risiko pro Kalenderjahr. Für Arztbesuche ohne Rezept ist keine Selbstbeteiligung erforderlich, die Leistungen für Mitversicherte sind grundsätzlich frei. Prämie steigt im dritten leistungsfreien Jahr auf 360 Euro. Für Behandlungen mit Rezept werden pauschal 75 Euro abgezogen, je Krankenhausaufenthalt pauschal 150 Euro.

AOK-Zahnzusatz-Tarif:

Strahlendes Lächeln: Zahnersatz kann teuer werden. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen. Mit dem AOK-Zahnzusatz-Tarif minimieren Sie jetzt die Lücke zwischen dem gesetzlichen Festzuschuss und Ihrer Zahnarztrechnung. So können Sie bares Geld sparen.

Doppelter Festzuschuss
Wir verdoppeln Ihren gesetzlichen Festzuschuss ab dem 4. Teilnahmejahr komplett (Leistungsbetrag bis maximal zur Höhe der Zahnarztrechnung). In den ersten drei Jahren der Tarifteilnahme sind die Leistungen auf maximal 250 Euro (Jahr 1), maximal 500 Euro (Jahr 2) bzw. maximal 750 Euro (Jahr 3) begrenzt.

Treuebonus
Ab dem 7. Teilnahmejahr erhalten Sie zusätzliche 5 % des Leistungsbetrages, ab dem 10. Jahr zusätzliche 10 %. Ab dem 13. Teilnahmejahr steigern wir Ihren Leistungsbetrag sogar um 20 %.

Vorsorgebonus
Basis der Leistungen ist der gesetzliche Festzuschuss. Er erhöht sich durch Ihre regelmäßige Teilnahme an den gesetzlich empfohlenen Zahnvorsorgeuntersuchungen. Sie verdoppeln mit den Leistungen des AOK-Zahnzusatz-Tarif also auch Ihren Vorsorgebonus.

AOK-Krankengeld-Wahltarif
Sobald Sie länger krank sind oder wegen eines Unfalls nicht arbeiten können, brauchen Sie ein finanzielles Polster: Mit den AOK-Krankengeld-Wahltarifen sind Sie auf der sicheren Seite. Denn damit halten Sie Ihren Verdienstausfall in Grenzen.

Früher, mehr, sicher
Optimieren Sie Ihr Krankengeld: Sie können diese Absicherung erheblich früher als gesetzlich vorgesehen erhalten. Darüber hinaus können Sie das gesetzliche Krankengeld auch aufstocken. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten. Wir stellen Ihnen alle AOK-Krankengeld-Wahltarife vor.

 

Die AOK-Krankengeld-Wahltarife KG 22 und KG PLUS bieten wir Selbständige an, die einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit haben. Der AOK-Wahltarif KG 22 kann auch von unständig und kurzzeitig tätigen Arbeitnehmern gewählt werden. Für Künstler und Publizisten bieten wir den AOK-Wahltarif KG 15, zur individuellen Absicherung im Krankheitsfall an.

 Vorteile auf einen Blick:

AOK-Auslandsreise

Mit dem AOK Auslandsreise-Wahltarif sind Sie auf Reisen oder im Urlaub bestens abgesichert. Im Krankheitsfall sind wir als Partner für Sie da, koordinieren notwendige Maßnahmen und tragen anfallende Kosten.

Weltweiter Service
Wo auch immer Ihr Reiseziel liegt – wir sind weltweit für Sie da. Schnell und unkompliziert stehen wir Ihnen zur Seite und betreuen Sie medizinisch, psychologisch, organisatorisch sowie auch bei sprachlichen Hindernissen. Ein Anruf genügt und Ihre Gesundheit liegt in besten Händen.
Umfassende Leistungen
Der Auslandsreise-Wahltarif der AOK Hessen bietet mehr als nur schnelle medizinische Hilfe. Wir koordinieren unter anderem alle Leistungserbringer wie Zahnärzte, Fachärzte oder Kliniken, organisieren im Bedarfsfall notwendige Rücktransporte nach Deutschland und erstatten die anfallenden Kosten.
Niedrige Beiträge
Der Auslandsreise-Wahltarif ist für Versicherte der AOK Hessen und Familienangehörigen besonders günstig    

Wahltarife zur integrierten Versorgung der AOK Hessen

Auf einen Blick:

Disease-Management-Programme

Auf einen Blick:

AOK-Curaplan
Die AOK Hessen bietet unter dem Namen AOK- Curaplan strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) für die Diagnosen Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK), Asthma/COPD an. Die Behandlung von chronisch Erkrankten wird dadurch optimiert. Entwickelt wurden die strukturierten Behandlungsprogramme auf der Basis von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen mit medizinischen Experten. Die Programme  können in der Behandlung individuell auf die Bedürfnisse sowie die Lebenssituation der Patienten angepasst werden. Der Arzt (in der Regel der Hausarzt) koordiniert innerhalb dieser Programme die gesamte Behandlung des Patienten, so werden alle nötigen Behandlungsschritte sinnvoll aufeinander abgestimmt. Durch spezielle Schulungen können die Teilnehmer lernen, noch besser mit Ihrer Erkrankung umzugehen. Hier die wesentlichsten Vorteile, die Versicherte bei der Teilnahme an AOK-Curaplan nutzen können: - Bestmögliche Behandlung auf Grundlage von international anerkanntem medizinischen Wissen - Optimale Mitbehandlung von Begleiterkrankungen - Zugang zu Schulungsprogrammen - Umfangreiches Informationsmaterial von der Gesundheitskasse. Mit der Teilnahme an AOK- Curaplan nehmen die Versicherten automatisch am Wahltarif AOK aktiv + vital teil und haben so die Möglichkeit eine aktivPrämie von bis zu 40 Euro jährlich zu erhalten- Die Einschreibung in AOK- Curaplan erfolgt über den behandelnden Arzt. Weitere Informationen zu AOK- Curaplan erhalten Sie von Ihrem Arzt oder bei Ihrer AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.

Zusatzversicherungsangebote der AOK Hessen

Auf einen Blick:

AOK-Extra Ambulant: Die aufgeführten Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu den Leistungen Ihrer AOK. Beim Zahnarzt 25% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung - Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen), mit Ausnahme von Implantaten - zahntechnische Laborarbeiten und Materialien Brillen & Co. Alle zwei Jahre 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen, bis zu 120 EUR Im Ausland Bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen je Reise ersetzt die DKV 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - akute ambulante oder stationäre Behandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung - Mehrkosten bei medizinisch notwendigem Rücktransport Zusätzlich bietet Ihnen ein 24-Stunden-Notrufservice an jedem Ort der Welt Hilfe! Krankenhausaufenthalt Für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus verbringen müssen, bekommen Sie bei AOK-Extra Ambulant ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr Beitrag. Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 6,70 EUR - eine gleichaltrige Frau 7,83 EUR.


AOK-Extra Ambulant Plus: Die aufgeführten Leistungen erhalten Sie zusätzlich zu den Leistungen Ihrer AOK. Beim Zahnarzt 25% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: -Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung Zahnkronen, Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen), mit Ausnahme von Implantaten -zahntechnische Laborarbeiten und Materialien Zusätzlich 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen Kieferorthopädie - zahntechnische Laborarbeiten und Materialien zu den genannten Maßnahmen Brillen & Co. Alle zwei Jahre 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Sehhilfen (einschließlich Brillenfassungen), bis zu 300 EUR (bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 200 EUR). Im Ausland Bei Auslandsreisen bis zu 6 Wochen je Reise ersetzt die DKV 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - akute ambulante oder stationäre Behandlung - schmerzstillende Zahnbehandlung - Mehrkosten bei medizinisch notwendigem Rücktransport Zusätzlich bietet Ihnen ein 24-Stunden-Notrufservice an jedem Ort der Welt Hilfe! Krankenhaustagegeld Für jeden Tag, den Sie stationär im Krankenhaus verbringen müssen, erhalten Sie bei AOK-Extra Ambulant Plus ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr. Behandlung durch Heilpraktiker AOK Extra Ambulant Plus bietet Versicherungsschutz bei alternativen Heilmethoden. Sie erhalten 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - Leistungen des Heilpraktikers (im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes) - vom Heilpraktiker verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel insgesamt bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr. Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 14,82 EUR - eine gleichaltrige Frau 18,17 EUR.

Private Note: Beim Arzt oder Zahnarzt werden Sie als Privatpatient behandelt und Sie können von umfangreichen Leistungen profitieren. In den Leistungsumfang eingeschlossen sind dabei auch erstattungsfähige Aufwendungen für Behandlungen des Masseurs und des Krankengymnasten sowie vieles mehr. (Voraussetzung: mit der GKV ist Kostenerstattungsprinzip vereinbart) Zahnärztliche Heilbehandlung Ersetzt werden nach vorheriger Leistung der GKV (mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen gemäß Sozialgesetzbuch V): - 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie (maximal 50 % des Rechnungsbetrages) - 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Zahnkronen (maximal 50 % des Rechnungsbetrages) Sehhilfen 70 % der verbleibenden, erstattungsfähigen Aufwendungen für: - Sehhilfen einschl. Brillenfassungen, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Ambulante Heilbehandlung Ersetzt werden (mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen gemäß Sozialgesetzbuch V): - 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Leistungen des Krankengymnasten, des Masseurs und des Logopäden, nach vorheriger Leistung der GKV - 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel, nach vorheriger Leistung der GKV - 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Heilpraktiker. Die GKV zahlt hierfür nicht. Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt z.B. einen monatlichen Beitrag in Höhe von 60,79 EUR - eine 30-jährige Frau 89,84.

Tarif AOP: Als gesetzlich Krankenversicherter sind Sie mit dem Tarif AOP bei Ambulanten Operationen Privatpatient und profitieren zusätzlich von den besonderen Leistungen des Tarifs. Tarif AOP ersetzt die erstattungsfähigen Aufwendungen von ärztlichen Leistungen - beim operativen Eingriff einschließlich der Anästhesie, - bei der pathologischen Untersuchung des Operationspräparates, - zur prä- und postoperativen Diagnostik und Therapie durch den Operateur am Operationstag, innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem Operationstag und 14 Kalendertagen nach dem Operationstag, - zur präoperativen Diagnostik durch den Anästhesisten innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem Operationstag, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte zu 100 %. - Sollten Sie keine Kostenerstattung geltend machen, erhalten Sie als Ersatz eine Pauschale in Höhe von 200 EUR. - Qualitätsicherungsprogramm: Ein besonderes Programm zur Qualitätssicherung unterstützt Sie bei der Suche nach einem Spezialisten in Ihrer Nähe. Für Ihre Teilnahme (Ausfüllen eines Fragebogens) erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen 50 EUR. Serviceleistungen - Sie können sich entscheiden, welcher Arzt Sie ambulant operiert. - Ihr operierender Arzt kann sich viel Zeit für Sie nehmen, Sie ausführlich beraten und behandeln. - Nicht nur bei der Operation, auch bei vorbereitenden Untersuchungen und der Nachsorge sind Sie Privatpatient - sieben Tage vor und 14 Tage nach dem Operationstermin. - Sie haben die Wahl, wo Sie operiert werden. Sie sind nicht auf Krankenhäuser festgelegt, sondern können sich auch für eine andere Einrichtung entscheiden, die auf Ihren Eingriff spezialisiert ist. - Die Leistungen aus Tarif AOP für ambulante Operationen sind völlig unabhängig von den Vorleistungen Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung. - Ein besonderes Programm zur Qualitätssicherung unterstützt Sie bei der Suche nach einem Spezialisten in Ihrer Nähe Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 20,51 EUR - eine gleichaltrige Frau 25,49 EUR.

AOK-Extra Stationär: Tarif SD9 eröffnet das breite Leistungsspektrum einer Privatversicherung für den stationären Aufenthalt. Leistungsumfang 100 % Ersatz der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV für: - Unterbringung im Zweibettzimmer - wahlärztliche und belegärztliche Leistungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ - Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät - Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus - bei ambulanter Entbindung 383,47 EUR Pauschale ohne Kostennachweis Werden weder gesondert berechenbare Unterkunft noch wahl- oder belegärztliche Leistungen in Anspruch genommen, erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15,34 EUR pro Tag (Ausnahme: teilstationäre Heilbehandlung). Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt z.B. einen monatlichen Beitrag von 28,83 EUR - eine 30-jährige Frau 35,27 EUR.

AOK-Extra Stationär bei Unfällen: Die kostengünstige Variante speziell für junge Leute. Die Aufnahmealtersgrenze liegt bei 40 Jahren. Tarif SU9 bietet umfangreichen Schutz bei der häufigsten Ursache für einen Krankenhausaufenthalt: dem Unfall. Leistungsumfang 100 % Ersatz der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV für: - Unterbringung im Zweibettzimmer - Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät - wahlärztliche und belegärztliche Leistungen im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ - Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus Alternativ zur wahl- oder belegärztlichen Behandlung und der Unterbringung im Zweibettzimmer, erhalten Sie je nach Alter ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15,34 EUR bzw. 25,56 EUR pro Tag (Ausnahme: teilstationäre Heilbehandlung). Dies gilt auch bei vollstationärer Behandlung wegen Krankheit oder Entbindung. Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 5,02 EUR - eine gleichaltrige Frau 4,59 EUR.

AOK-Extra Krankenhaustagegeld: Leistungsumfang - Die DKV zahlt das Tagegeld vom ersten bis zum letzten Tag des Krankenhausaufenthalts - Keine Höchstleistungsdauer - Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind zuschlagsfrei mitversichert - Die Höhe des Tagegeld-Satzes* ist grundsätzlich bis 65 EUR in 5-EUR-Stufen frei wählbar - Der Versicherungsschutz gilt für vorübergehende Aufenthalte weltweit * Höchstsätze für bestimmte Personengruppen: - Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr maximal bis zu 20 EUR - Kinder ab dem 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal bis zu 30 EUR - GKV-Pflichtversicherte maximal bis zu 30 EUR Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 0,96 EUR - eine gleichaltrige Frau 1,16 EUR für je 5 EUR Krankenhaustagegeld.

Extra gegen Zuzahlungen: Tarif AZS übernimmt die Aufwendungen für die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen u.a. bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln sowie Arztbesuchen. Zusätzlich sind auch Sehhilfen und Arzneimittel versichert. Behalten Sie den Durchblick und beugen Sie finanziellen Mehrbelastungen vor. Leistungsumfang Erstattungsfähig sind die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für: - Arztbesuche (Praxisgebühr) - Arznei- und Verbandmittel - Heil- und Hilfsmittel - Häusliche Krankenpflege - Soziotherapie - Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe - Stationärer Aufenthalt in einer Vorsorgeeinrichtung - Vollstationäre Krankenhausbehandlung - Anschlussrehabilitation in einer Rehabilitationseinrichtung - Ambulante Rehabilitationsleistungen bzw. stationärer Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung - Medizinische Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks o.ä. - Fahrkosten zu 90 %, maximal jedoch 400 EUR je Kalenderjahr (bei gesammelter Abgabe aller Belege nach Ablauf des Kalenderjahres - ansonsten zu 80%, maximal 350 EUR je Kalenderjahr). - Sehhilfen (einschl. Brillenfassungen) bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien bis zu 100 EUR. - Ärztlich verordnete Arzneimittel, sofern kein Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht: zu 90 %, maximal jedoch 200 EUR je Kalenderjahr (bei gesammelter Abgabe aller Belege nach Ablauf des Kalenderjahres - ansonsten zu 80%, maximal 175 EUR je Kalenderjahr). Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 7,52 EUR - eine gleichaltrige Frau 10,91 EUR.

Stationär & Best Care: Aus Tarif SM9 können neben Leistungen für eine erstklassige medizinische Versorgung - wenn Sie es wünschen - Leistungen für Vorteile eines Einbettzimmers erstattet werden. Leistungsumfang 100 % Ersatz der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen nach Vorleistung der GKV für: - Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer - wahlärztliche und belegärztliche Leistungen ggf. auch über den Höchstsätzen der GOÄ - Zuschlag für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät - Transport - jeweils bis 100 km - im Krankenwagen zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus - bei ambulanter Entbindung 511,29 EUR Pauschale ohne Kostennachweis Werden weder gesondert berechenbare Unterkunft noch wahl- oder belegärztliche Leistungen in Anspruch genommen, erhalten Sie je nach Alter ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15,34 EUR bzw. 25,56 EUR pro Tag (Ausnahme: teilstationäre Heilbehandlung). Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 40,11 EUR - eine gleichaltrige Frau 42,05 EUR.

AOK-Extra Krankentagegeld Arbeitnehmer: Leistungsumfang - Die DKV zahlt das vereinbarte Krankentagegeld zeitlich unbegrenzt - Auch für Sonn- und Feiertage gibt es bares Geld - steuerfrei - Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert - ohne Aufpreis - Die Tagegeldhöhe läßt sich grundsätzlich alle drei Jahre zu erleichterten Bedingungen an die Einkommensentwicklung anpassen - Flexible Wahl des Leistungsbeginns: ab dem 43., 64., 85., 92., 106., 127., 169., 183., 274. oder 365. Tag der Arbeitsunfähigkeit Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 1,31 EUR für je 5 EUR Krankentagegeld ab dem 43. Tag - eine gleichaltrige Frau 1,43 EUR.

AOK-Extra Krankentagegeld Selbständige: Leistungsumfang - Die DKV zahlt das vereinbarte Krankentagegeld zeitlich unbegrenzt - Auch für Sonn- und Feiertage gibt es bares Geld - steuerfrei - Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert - ohne Aufpreis - Die Tagegeldhöhe läßt sich grundsätzlich alle drei Jahre zu erleichterten Bedingungen an die Einkommensentwicklung anpassen - Flexible Wahl des Leistungsbeginns: ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 8,73 EUR für je 5 EUR versichertes Krankentagegeld ab dem 4. Tag - eine gleichaltrige Frau 8,61 EUR.

AOK-Extra Auslandsreise Einzelpersonen: Der private und leistungsstarke Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen je Reise zum Jahresbeitrag ab 8,00 EUR pro Person. Mit automatischer Verlängerung und 24-Stunden-Notruf-Service. Leistungsdauer bis zu 6 Wochen je Auslandsreise innerhalb eines Versicherungsjahres, ob geschäftlich oder privat. Leistungsumfang - 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung - Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100 %; für provisorischen herausnehmbaren Zahnersatz, der unfallbedingt ist und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz bis zu 50 % des Rechnungsbetrages, max. 250 EUR - Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag bei stationärer Heilbehandlung im Ausland - Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind Nicht-medizinische Leistungen: - Allgemeine Reiseinformationen (z. B. länderspezifische Impf-, Gesundheits-, Devisen-, Zollbestimmungen und Klima) Dokumentendepot (Hilfe bei Ersatzbeschaffung wichtiger Reisedokumente bei Verlust) - Hilfe bei Bargeldbeschaffung (Hilfe bei Bargeldbeschaffung bei Verlust von Zahlungsmitteln z. B. über die Hausbank, bzw. Sperrung bei Verlust der EC- / Kreditkarte) - Hilfestellung bei rechtlichen Schwierigkeiten (Vermittlung eines Anwalts, ggf. Gutachters bei rechtlichen Problemen) Krankenrücktransport 100 % der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit nach vorheriger Leistungszusage (ohne vorherige Leistungszusage 80 % der Mehrkosten); ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 EUR, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Beim Familientarif AVF werden darüber hinaus die Mehrkosten für den Rücktransport der mitversicherten Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Todesfall bis 10.000 EUR der Überführungskosten bis 10.000 EUR der Bestattungskosten im Ausland Voraussetzung Fester Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Ausland gilt das Staatsgebiet, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz haben und nicht die Bundesrepublik Deutschland. Beitrag Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt beispielsweise einen monatlichen Beitrag von 8,00 EUR - eine gleichaltrige Frau ebenfalls.

AOK-Extra Auslandsreise Familien: Mit dem Tarif AVF der DKV ist die gesamte Familie das ganze Jahr bei Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen Dauer im Ausland versichert - egal wohin und wie oft man fährt. Auch Geschäftsreisen sind mitversichert. Und das besondere: Egal, wo man ist - der weltweite 24-Stunden-Notruf-Service der DKV hilft weiter. Leistungsdauer bis zu 6 Wochen je Auslandsreise innerhalb eines Versicherungsjahres, ob geschäftlich oder privat Leistungsumfang - 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für akute ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung - Nach einem Unfall gibt es Kostenersatz für Hilfsmittel zu 100 %; für provisorischen herausnehmbaren Zahnersatz, der unfallbedingt ist und Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz bis zu 50 % des Rechnungsbetrages, max. 250 EUR - Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25 EUR pro Tag bei stationärer Heilbehandlung im Ausland - Es werden auch die Transportkosten übernommen für notwendige Blutkonserven und für lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind Nicht-medizinische Leistungen: - Allgemeine Reiseinformationen (z. B. länderspezifische Impf-, Gesundheits-, Devisen-, Zollbestimmungen und Klima) Dokumentendepot (Hilfe bei Ersatzbeschaffung wichtiger Reisedokumente bei Verlust) - Hilfe bei Bargeldbeschaffung (Hilfe bei Bargeldbeschaffung bei Verlust von Zahlungsmitteln z. B. über die Hausbank, bzw. Sperrung bei Verlust der EC- / Kreditkarte) - Hilfestellung bei rechtlichen Schwierigkeiten (Vermittlung eines Anwalts, ggf. Gutachters bei rechtlichen Problemen) Krankenrücktransport 100 % der Mehrkosten für Krankenrücktransport bei medizinischer Notwendigkeit nach vorheriger Leistungszusage (ohne vorherige Leistungszusage 80 % der Mehrkosten); ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit bis 500 EUR, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Beim dem Familientarif AVF werden darüber hinaus die Mehrkosten für den Rücktransport der mitversicherten Begleitperson bei medizinischer Notwendigkeit erstattet. Todesfall - bis 10.000 EUR der Überführungskosten - bis 10.000 EUR der Bestattungskosten im Ausland Voraussetzung Fester Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Geltungsbereich Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Als Ausland gilt das Staatsgebiet, in dem Sie keinen ständigen Wohnsitz haben und nicht die Bundesrepublik Deutschland. Beitrag Pro versicherte Familie und pro Jahr ist z.B. ein Beitrag von 19 EUR zu zahlen, wenn kein versichertes Familienmitglied älter als 59 Jahre ist.

Auslandsreiseschutz 3 - 12 Monate: Auslands-Krankenversicherungsschutz für Urlaubs-, Geschäfts- und Ausbildungsreisen bei Auslands-aufenthalten von 3 bis zu 12 Monaten Leistungsumfang Ambulante Heilbehandlung, Entbindung 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - ärztliche Leistungen - Arznei- und Verbandmittel - Heilmittel (z. B. medizinische Bäder, Massagen) - Bei Unfall: Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Bandagen) - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. NotfallStationäre Heilbehandlung, Entbindung 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für - ärztliche Leistungen - Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung - Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst Zahnärztliche Heilbehandlung 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 500 EUR während der Laufzeit für - zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und den Heil- und Kostenplan 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 EUR während der Laufzeit für - Zahnkronen - Einlagefüllungen - Zahnersatz (z. B. Prothesen und Brücken) - funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen - Kieferorthopädie Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die Kosten wie die zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen vergütet Krankenrücktransport 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland, auch mit dem Flugzeug Todesfall-Leistungen im Ausland Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis maximal 10.000 EUR 24-Stunden-Notruf-Service Bei Fragen rund ums Gesundwerden - an jedem Ort der Welt und zu jeder Uhrzeit: 0 1801 / 358 222 Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt z.B. einen monatlichen Beitrag von 27,40 EUR .

Auslandsreiseschutz von 3 - 36 Monaten: Tarif AVL bietet Ihnen Auslands-Krankenversicherungsschutz bei Privat-, Geschäfts- und Ausbildungsreisen. Zur Wahl stehen mindestens 3 bis höchstens 36 Monate. Leistungsumfang Ambulante Heilbehandlung, Entbindung 100 % Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen für: - ärztliche Leistungen - Arznei- und Verbandmittel - Heilmittel (zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen) - Hilfsmittel (Gehhilfen, Bandangen und Korrekturschienen) bei Unfällen - Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall Stationäre Heilbehandlung, Entbindung 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für - ärztliche Leistungen -Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung - Transport zum nächsterreichbaren anerkannten Krankenhaus durch anerkannten Rettungsdienst Zahnärztliche Heilbehandlung100% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 500 EUR pro Versicherungsjahr für - zahnärztliche Leistungen einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Heil- und Kostenplan 50% der erstattungsfähigen Aufwendungen insgesamt bis 1.000 EUR pro Versicherungsjahr für - Zahnkronen - Einlagefüllungen - Zahnersatz - funktionsanalytische, funktionstherapeutische und implantologische Leistungen - Kieferorthopädie Bei zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien werden die Kosten wie die zugrunde liegenden zahnärztlichen Leistungen vergütet Krankenrücktransport 100% der Mehrkosten einer medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland, auch mit dem Flugzeug Todesfall-Leistungen im Ausland Überführungskosten an den Heimatwohnsitz bis maximal 10.000 EUR 24-Stunden-Notruf-Service Bei Fragen rund ums Gesundwerden - an jedem Ort der Welt und zu jeder Uhrzeit: 0 1801 / 358 222 Beitrag Ein 30-jähriger Mann zahlt z.B. einen monatlichen Beitrag von 27,40 EUR.

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