Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Haushaltshilfe

Unterschiedliche Bedingungen für die Kostenerstattung einer Haushaltshilfe

Gesetzlich Versicherte können bei einer schweren Erkrankung das Recht auf eine Haushaltshilfe haben. Dieses Recht ist an zwei Bedingungen geknüpft. Erstens darf die Weiterführung des Haushalts nicht möglich sein, zum Beispiel weil der Versicherte im Krankenhaus liegt, sich in einer Reha-Klinik aufhält oder zu Hause häusliche Krankenpflege erhält. Die zweite Bedingung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wenn es sich um ein behindertes Kind handelt, entfällt die Altersgrenze.

Damit ist allerdings nur das gesetzliche Minimum beschrieben. Die Kassen können freiwillig weitergehende Leistungen anbieten. So kann die Haushaltshilfe zum Beispiel auch dann gewährt werden, wenn nur ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wird eine Zuzahlung fällig. Zehn Prozent der täglichen Kosten haben Sie zu tragen, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Diese Zuzahlung entfällt, wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch genommen wird.


Weitere Informationen: