Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Was Sie beim Wechsel der Krankenkasse beachten müssen
Ein wesentlicher Grund für den Wechsel der Krankenkasse waren früher die unterschiedlichen Beitragssätze. Einer Studie der AOK zufolge waren Sparmöglichkeiten für die meisten Versicherten der entscheidende Auslöser für die Wahl einer neuen Krankenkasse.
Auch nach Einführung des einheitlichen Beitragssatzes spielen Preisunterschiede eine wichtige Rolle im System der gesetzlichen Krankenkassen. Wer sparen will, findet gute Gründe für einen Wechsel: Krankenkassen dürfen Prämien ausschütten, wenn sie aus dem Gesundheitsfonds mehr Geld erhalten, als sie benötigen. Wer nicht so gut wirtschaft, muss früher oder später Zusatzbeiträge verlangen.
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Auch mit Wahltarifen kann man sparen. Wer gesund ist und selten zum Arzt geht, spart bis zu 900 Euro im Jahr. Voraussetzung dafür ist der Wechsel zu einer Krankenkasse, die einen passenden Wahltarif anbietet.
Ein weiterer Grund für den Wechsel der Krankenkasse sind Unterschiede in den Leistungen. Seit Start des Gesundheitsfonds haben viele Kassen große Anstrengungen unternommen, sich mit Sonderleistungen von Wettbewerbern abzuheben.
Krankenkasse: Wechsel ist meist nach 18 Monaten möglich
Ein Krankenkassenwechsel ist in der Regel immer dann möglich, wenn Sie in Ihrer Krankenkasse mindestens 18 Kalendermonate lang versichert waren.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, gerechnet von dem Monat, in dem die Kündigung erklärt wird. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist also zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem Sie die Kündigung erklären. Beispiel: Eine Kündigung, die der Kasse am 21. 5. vorliegt, ist zum 31. 7. wirksam. Um das richtige Datum für Ihren Wechsel der Krankenkasse zu ermitteln, können Sie unsere Tabelle zur Kündigungsfrist nutzen.
Für Versicherte, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, ist der Wechsel der Krankenkasse erst nach 3 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ebenfalls zwei Monate zum Monatsende.
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Sonderkündigungsrecht: Zusatzbeitrag ermöglicht sofortige Kündigung
Wenn die Krankenkasse teurer wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sobald die Kasse ankündigt, dass sie einen Zusatzbeitrag verlangt, können Sie außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Zusatzbeitrag fällig wird. In diesem Fall sollten Sie sich beeilen: Die Krankenkasse muss die Erhöhung nur einen Monat vorher bekannt geben.
Die 18-Monats-Frist gilt auch dann nicht, wenn Sie freiwillig versichert sind und Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen, weil Sie die Voraussetzung der Familienversicherung erfüllen oder eine private Krankenversicherung abschließen wollen. Außerdem gilt die 18- Monats-Frist nicht, wenn für Ihren Betrieb eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse neu errichtet wird. Ihre Krankenkasse kann zudem in der Satzung vorsehen, dass die Bindungsfrist nicht gilt, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse der selben Kassenart wechseln.
Tipps zum Kündigungsschreiben für den Wechsel der Krankenkasse
Denken Sie daran: Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Am besten geben Sie das Kündigungsschreiben persönlich ab oder schicken es per Einschreiben mit Rückschein. Im Zweifelsfall können Sie so die fristgerechte Kündigung nachweisen. Ihre Krankenkasse muss Ihnen unverzüglich - spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung - eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Fragen Sie nach, wenn sich Ihre Krankenkasse zwei Wochen nach Ihrer Kündigung noch nicht bei Ihnen gemeldet hat.
Die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse ist erst dann beendet, wenn Ihnen die neue Krankenkasse das Zustandekommen der Mitgliedschaft schriftlich bestätigt hat. Diese Bescheinigung ist innerhalb der Kündigungsfrist der zur Meldung verpflichteten Stelle vorzulegen. Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern ist dies in der Regel der Arbeitgeber. Freiwillige Mitglieder müssen die Mitgliedsbescheinigung innerhalb der Kündigungsfrist ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, damit die Kündigung wirksam wird.
Im Klartext heißt das, dass Ihr Versicherungsschutz beim Wechsel der Krankenkasse zu keinem Zeitpunkt gefährdet ist! Eine Lücke bei der Krankenversicherung haben Sie nicht zu befürchten. Der Wechsel der Krankenkasse ist auch nicht sonderlich kompliziert. Mit dem Krankenkassen-Wechselservice von Krankenkassen.de geht es weitgehend online: schnell, sicher und bequem. Es spricht also nichts dagegen, durch einen Wechsel der Krankenkasse von Unterschieden bei Leistungen und Tarifen zu profitieren!
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