Welche Krankenkassen leisten mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt?
Sonder- und Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Wer leistet mehr als vom Gesetzgeber gefordert? Besondere Leistungen können den Ausschlag bei der Kassenwahl geben
- Alternative Heilmethoden Akupunktur, Homöopathie und mehr: Kostenübernahme als Zusatzleistung möglich
- Homöopathische Behandlungsformen Viele Kassen erstatten, obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.
- Minimal-invasive operative Behandlung Die Schlüsselloch-Chirurgie muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden
- Ernährungsberatung: Was Kassen zahlen Vorher mit der Krankenkasse klären, ob Kosten erstattet werden
- Modellvorhaben Krankenkassen, die sich beteiligen, können ihren Versicherten mehr bieten
- Haushaltshilfe Unterschiedliche Bedingungen für die Kostenerstattung einer Haushaltshilfe
- Häusliche Krankenpflege Manche Kassen leisten mehr, als das Gesetz vorschreibt
- Stationäre und ambulante Hospizleistungen Viele Kassen werben mit Zusatzleistungen, die keine sind
- Persönliche Beratung Nicht alle Krankenkassen haben Filialen mit direkten Ansprechpartnern
- Unterstützung bei Behandlungsfehlern Rechtsberatung, Gutachten oder Hilfe bei Schadensersatz-Prozessen als Zusatzleistung
- Neue Methoden: PH-Selbsttest für Frauen Modellvorhaben zur Vermeidung von Frühgeburten
- Schulungen für chronisch Kranke „Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ sind eine freiwillige Leistung der Krankenkassen
- Zahnersatz aus Polen Einzigartiges AOK-Modell zur Zahnbehandlung sorgt für Wirbel
- Krankenkassen bezahlen seit 2007 Arztbesuche in der Schweiz Kosten für ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen werden übernommen
Besondere Leistungen (Satzungsleistungen) gesetzlicher Krankenkassen
Alle gesetzlichen Krankenkassen kommen für medizinisch notwendige Behandlungen auf. Bei den Sonder- oder Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es jedoch große Unterschiede. Da sie in der Satzung der Krankenkasse gesondert aufgeführt werden, bezeichnet man diese als Satzungsleistungen.

