Auslandskrankenversicherung: Was kostet sie? Was leistet sie? Wer braucht sie?

Die wichtigsten Fragen zur Reisekrankenversicherung auf einen Blick

Reisekrankenversicherungen werden in verschiedenen Varianten angeboten - für Urlaubsreisen als eine nach Tagen berechnete Auslandskrankenversicherung oder als  Jahrespolice für alle Ferienreisen im ganzen Jahr. Für längere Aufenthalte von drei Monaten bis zu einem Jahr gibt es andere Policen. Möglich ist auch der Abschluss von Krankenversicherungen für sehr lange Auslandsaufenthalte bis zu fünf Jahren. Auch für Dienstreisen gibt es spezielle Reisekrankenversicherungen.

Auslandskrankenversicherungen werden von privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften zu unterschiedlichen Preisen und mit unterschiedlichen Leistungsprofilen angeboten. Wir haben hier wichtige Fragen dazu zusammengestellt. Versicherungsbedingungen sollten so verständlich geschrieben sein, dass die Antworten auch dort leicht zu finden sind.

Die besten Reisekrankenversicherungen im Test.

Hier finden Sie die besten Reisekrankenversicherungen für Urlaubsreisen im Test von Focus Money und Stiftung Warentest.

Zu den Testergebissen

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen kosten im Normalfall weniger als einen Euro pro Tag. Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300-500 Euro. Wer ein ganzes Jahr ins Ausland geht, zahlt je nach Anbieter 400-900 Euro ohne Nordamerika und 600-2000 Euro bei Einschluss der USA und Kanada. Wer 65 Jahr oder älter ist, zahlt Aufschläge. Die genannten Kosten sind Näherungen, einzelne Tarife können nach unten oder oben abweichen.

Brauchen gesetzlich Versicherte überhaupt eine Auslandskrankenversicherung?
Für Reisen außerhalb Europas besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen kein Versicherungsschutz. Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Reisen ins außereuropäsche Ausland immer sehr empfehlenswert. Gesetzlich Krankenversicherte können in den EU-Staaten und einigen anderen europäischen Ländern ärztliche Behandlungen über ihre Europäische Krankenversicherungskarte abrechnen. Übernommen werden die Leistungen, die im Reiseland für gesetzliche Versicherte üblich sind. In einigen Ländern sind ärztliche Behandlungen kostenlos, in anderen erhebliche Selbstbeteiligungen normal. Wichtiger: Viele Ärzte sind gerade in den Ferienregionen keine "Kassenärzte", sondern rechnen immer privat ab. Schließlich wird auch der Rücktransport nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Angesichts der niedrigen Kosten einer Reisekrankenversicherung empfehlen auch Verbraucherschützer den Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei allen Auslandsreisen.

Welche medizinischen Leistungen werden übernommen?
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung im Ausland. Behandlungen, die vor der Reise geplant waren oder vor der Reise bereits ärztlich diagnostiziert waren, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kein gutes Zeichen ist es, wenn der Versicherer mit Bezeichnungen wie "akute" oder "nicht absehbare" Krankheit arbeitet, weil hier im StreitfCall der Interpretationsspielraum groß ist. Nötige und nicht vorhersehbare Behandlungen sollten immer erstattet werden. Auch Beschränkungen auf "unaufschiebbare Behandlungen" sollte es in den Versicherungsbedingungen nicht geben. Sportverletzungen sollten versichert sein. Auch die Kosten für Gehilfe, Rollstuhl oder andere Hilfsmittel sollten getragen werden.

Ist das Risiko einer Covid-19-Erkrankung versichert?
Eine Auslandskrankenversicherung sollte das Risiko einer Covid-19-Erkrankung abdecken. Bei der Einreise in manche Länder muss dies sogar nachgewiesen werden. Häufig reichen hier die Corona-Schutzangebote der Reiseveranstalter nicht. Auch viele Reisekrankenversicherungen, die über die Kreditkarte mit angeboten werden, decken das Corona-Risiko nicht sicher ab. Einschränkungen können auch für Länder gelten, für die das Auswärtige Amt eine Corona-Reisewarnung herausgegeben hat.

Ist der Rücktransport im Krankheitsfall abgesichert?
Die Reisekrankenversicherung übernimmt den Rücktransport im medizinisch notwendigen Fall, wenn die Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Der Rücktransport sollte aber auch bezahlt werden, wenn er medizinisch sinnvoll ist, weil die Weiterbehandlung in Deutschland die Genesung besser fördert. Ein Vorteil ist es auch, wenn der Anspruch auf Rücktransport besteht, falls die Krankenhausbehandlung im Ausland länger als 14 Tage dauert. Natürlich sollte die Rückerstattung der Transportkosten ohne Abzüge erfolgen. Manche Versicherer übernehmen auch die Kosten für eine Begleitperson beim Rücktransport. Schließlich sollte der Reisende weiter versichert sein, wenn die Behandlung länger als der angegebenen Reisezeitraum dauert.

Werden die Kosten für Zahnbehandlungen übernommen?
Neben schmerzstillenden Zahnbehandlungen und einfachen Füllungen sollte auch ein provisorischer Zahnersatz bezahlt werden. Vor Abreise bereits erforderliche und geplante Zahnbehandlungen werden nicht übernommen.

Ist meine besondere Situation berücksichtigt?
Interessenten in besonderen Gesundheits-Situationen müssen vor dem Abschluss darauf achten, dass die Bedingungen der Auslandkrankenversicherung zu ihrer besonderen Lage passen. Für Schwangere sollte die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- oder Frühgeburten umfasst sein. Auch die Behandlung von Frühgeborenen sollte berücksichtigt sein. Wer alternative Behandlungsformen vorzieht, sollte sich fragen, ob die Versorgung außerhalb des Rahmens der Schulmedizin umfasst ist.

Bei längeren Reisen: Ist der Reisezeitraum richtig angegeben?
Die Reisekrankenversicherung muss vor der Reise abgeschlossen und bezahlt werden. Verlängerungen während der Reise sind in der Regel nicht möglich. Deshalb sollte der Reisezeitraum wenigstens korrekt, besser großzügig angegeben werden. Es macht keinen Sinn, ein paar Euro zu sparen und am letzten Reisetag ohne Versicherung dazustehen.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Reisende sollten die Notfallrufnummer der Krankenversicherung immer dabei haben und bei schweren Erkrankungen sofort Kontakt mit der Versicherung aufnehmen. Ansonsten für erfolgte Behandlungen aussagekräftige Belege aufbewahren. Am besten auf deutsch, wenigstens auf englisch.

Bei Jahrespolicen für Urlaubsreisen: Wie lange darf die Reise dauern?
Pro Jahr sollten mindestens Reisen an 56 Tagen abgesichert sein. Eine Reise sollte mindestens sechs Wochen, besser acht Wochen am Stück möglich sein.

Was ist bei Reisen mit Kindern wichtig?
Die Rückreisekosten für Kinder sollten erstattet werden, wenn Erwachsene schwer erkranken. Gut, wenn Kosten für Rooming-in  und Notfallbetreuung von Kindern bis 16 Jahren bezahlt werden.

Sind Gesundheitsprüfungen vorgeschrieben?
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist in der Regel ohne vorherige Gesundheitsprüfung möglich. Auch Kombinationen mit anderen Versicherungen wie einer Reiserücktrittsversicherung sind denkbar. Chronisch Kranke sollten allerdings beachten, das Reisekrankenversicherungen die Behandlung von Krankheiten oft nicht finanzieren, wenn die Vorerkrankung bereits bei Abreise existierte und bekannt war.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Das hängt vom jeweiligen Tarif und der Entscheidung des Kunden ab. Auslandskrankenversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Angesichts des geringen Kosten-Unterschieds ist in der Regel ein Abschluss ohne Selbstbeteiligung sinnvoll.

Was ist bei Reisen in "unsichere" Länder zu beachten?
Gerade in Corona-Zeiten sollten Leistungen wegen Pandemien aber auch wegen Großrisiken wie Atomunfällen nicht ausgeschlossen sein. Wer in ein Land fährt, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bereits gilt, rikiert seinen Versicherungsschutz. Wer in Länder fährt, in denen Krieg oder Unruhen drohen, sollte sich genau darüber informieren, wie auf Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes reagiert werden muss und wie schnell das Land verlassen werden sollte.

Jahrespolicen für Urlaubsreisen:
Für diese Tarife können Sie den Beitrag hier online berechnen und die Police gleich abschließen. Die Testergebnisse beziehen sich auf Focus Money, Heft 14/2023 und Stiftung Warentest - Finanztest 5/2024:

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