Rechengrößen in der Sozialversicherung 2007

Grenzwerte, Beitragssätze und weitere Zahlen für 2007

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Der Wert wird jedes Jahr neu berechnet und entspricht der Anpassung an die Gehaltsentwicklung in Deutschland. Berücksichtigt wird immer das komplette Jahreseinkommen, also inklusive Sonderleistungen wie zum Beispiel einem dreizehntenMonatsgehalt oder ausgezahltem Weihnachtsgeld.

Beitragsbemessungsgrenzen (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Rentenversicherung5.25063.0004.55054.600
Arbeitslosenversicherung5.25063.0004.55054.600
Kranken- und Pflegeversicherung3.562,5042.7503.562,5042.750

Wessen Einkommen oberhalb der Beitragbemessungsgrenze liegt, zahlt für das darüber liegende Gehalt keinen Krankenkassenbeitrag mehr.

Versicherungspflichtgrenze (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Kranken- und Pflegeversicherung3.97547.7003.97547.700


Die Versicherungspflichtgrenze markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat die Wahl, in der GKV zu bleiben oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Mit dem GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz vom 1. April 2007 endet die Versicherungspflicht erst, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird.

Verdienstgrenzen Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Geringfügigkeitszone400 400 
Midi-Zone400,01-800 400,01-800 


In vielen Bereichen des Sozialversicherungssystems gibt es Sonderregeln für Geringverdiener. Wer einen Mini-Job hat, muss zum Beispiel keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen. In der Gleitzone ("Midi-Job") gelten für den Arbeitnehmer ermäßigte Beitragssätze, während der Arbeitgeber der vollen Betrag zahlt. Der Arbeitnehmeranteil steigt nach einer speziellen Formel, die in § 344 des dritten Sozialgesetzbuchs festgelegt ist, linear an. Bei 401 Euro Monatseinkommen müssen nur etwa 4% des Gehalts an die Sozialversicherung abgeführt werden. Bei 800 Euro ist der volle Arbeitnehmer-Anteil erreicht, der sich 2008 auf etwa 20% beläuft.

Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung
 in Prozent
Rentenversicherung19,9
Arbeitslosenversicherung4,2
Krankenversicherungunterschiedlich: siehe Beitragsvergleich
Pflegeversicherung1,7
Arbeitnehmer-Sonderbeitrag zur Krankenversicherung0,9
Arbeitnehmer-Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung (Kinderlosen-Beitrag)0,25


Die Beitragssätze beziehen sich auf das monatliche Bruttoeinkommen bis zur Bemessungsgrenze. In der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der genannten Sätze.

Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Bezugsgröße2.45029.4002.10025.200


Die Bezugsgröße nach § 18 des vierten Sozialgesetzbuchs ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung. Sie wirkt sich auf den Mindestbeitrag aus, die freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müssen, oder zum Beispiel auf die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Weitere Informationen:

Zusätzliche Erklärungen zu den einzelnen Werten sowie aktuelle Zahlen finden Sie unter Rechengrößen in der Sozialversicherung