Systemische Therapie ist Pflichtleistung der Krankenkassen

Psychische Erkrankungen als Resultat von sozialen Beziehungen

Die Systemische Therapie ist Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat der Gemeinsame Bundesauschuss beschlossen. Die Systemische Therapie versteht psychische Erkrankungen als Resultat von sozialen Beziehungen in der Familie oder anderen Gruppierungen.

Der soziale Kontext psychischer Störungen steht im Zentrum der Therapie. Individuelle Symptome entstehen durch Beziehungsmuster. In die Behandlung werden deshalb auch Bezugspersonen der Patienten einbezogen. Im Rahmen der systemischen Familientherapie geht es um das Zusammenleben innerhalb der Familie. Die Klärung dieser Beziehungen ist Grundlage für die Überwindung psychischer Störungen.

Startpunkt der Systemischen Therapie als Krankenkassen-Leistung ist eine präzise Klärung des Auftrags an den Therapeuten. Wenn die Ziele klar bestimmt sind, beginnt die eigentliche Therapie. In der Regel erstreckt sich die Behandlung über mehrere Sitzungen. Die Therapie wirkt auf die Loslösung vom jeweiligen Problem hin.

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen: Die Systemische Therapie wird von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung als Kurzzeittherapie zweimal für zwölf Therapiestunden angeboten. Als Langzeittherapie kann sie bis zu 48 Stunden dauern.

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