Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

Wenn eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist

Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege helfen können vom Arzt verordnet werden. Den Großteil der Kosten übernehmen die Krankenkassen, zehn Prozent zahlt der Versicherte selbst. Die Leistungsdauer ist in der Regel auf vier Wochen begrenzt.

Haushaltshilfe
Gesetzliche Versicherten steht eine Haushaltshilfe zu,

  • wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
  • das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Bedingung: Der Versicherte kann den Haushalt nicht weiterführen, weil er im Krankenhaus liegt, sich in einer Reha-Klinik aufhält oder zu Hause häusliche Krankenpflege erhält.

Alle Versicherte erhalten neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege, wenn

  • der Versicherte sich von einem Krankenhausaufenthalt erholt, oder
  • eine ambulante Operation oder eine ambulante Krankenhausbehandlung durchgeführt wurde, oder
  • ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann.

Für jeden Tag, an dem eine Haushaltshilfe genutzt wird, übernimmt der Versicherte zehn Prozent der täglichen Kosten. Mindestens fallen fünf Euro, höchstens zehn Euro pro Tag an. Für eine Haushaltshilfe wegen Beschwerden in der Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt, gibt es keine Zuzahlungen. Der gesetzliche Anspruch besteht bis zu vier Wochen. Freiwillig können die Krankenkassen diesen Zeitraum verlängern.

Haushaltshilfe: Leistungen über gesetzlichem Standard

Diese Krankenkassen bieten nach eigenen Angaben bei der Haushaltshilfe Leistungen über dem gesetzlichen Standard.

Mehrleistungen Haushaltshilfe


Häusliche Krankenpflege
Der Arzt kann häusliche Krankenpflege verordnen, wenn niemand im Haushalt die häusliche Krankenpflege übernehmen kann. Zur Grundpflege gehört die Hilfe bei der Körperpflege oder beim Essen. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung zählt die Zubereitung von Mahlzeiten, einkaufen oder das Reinigen der Wohnung. Die Behandlungspflege umfasst das Wechseln von Verbänden oder das Versorgen einer Wunde.

Eine der folgenden Bedingungen muss erfüllt sein, damit einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht:

  • Eine Krankenhausbehandlung ist notwendig, aber eine Aufnahme nicht möglich.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt.
  • Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
  • Es besteht ein Bedarf bis zu vier Wochen an häuslicher Krankenpflege aufgrund einer schweren Erkrankung.

Die medizinischen Hilfeleistungen sollen die Krankheit heilen, Beschwerden lindern oder eine Verschlimmerung verhüten. Der Arzt stellt eine entsprechende Verordnung aus. Die Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Verordnung sowie zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Dies gilt pro Kalenderjahr für die ersten 28 Tage.

Häusliche Krankenpflege: Leistungen über gesetzlichem Standard

Diese Krankenkassen bieten nach eigenen Angaben bei der häuslichen Krankenpflege Leistungen über dem gesetzlichen Standard.

Häusliche Krankenpflege: Mehrleistungen