Wahltarife mit Beitrags- oder Erstattungsvarianten
Die Möglichkeiten, die die einzelnen Kassen bieten
Beim Selbstbehalttarif zahlt der Versicherte bis zu einem gewissen Betrag die Behandlung selbst. Beitragsrückerstattungstarife belohen die Versicherten, die ärztliche Leistungen über einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen haben. Beim Kostenerstattungstarif erhalten die Versicherten vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen und dann bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Beim Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld können sich Selbstständige eine Anspruch auf Krankengeld sichern. Der Tarif mit Teilkostenerstattung, den manche Mitarbeiter von Krankenkassen und ihrer Verbände bisher wählen konnten, fällt mit Einführung des Gesundheitsfonds weg. Statt dessen wird ein neuer Wahltarif mit eingeschränktem Leistungsumfang eingeführt.
Klicken Sie unten den Wahltarif an, der Sie besonders interessiert. Sie erhalten dann ein Listing, in dem nur die Krankenkassen aufgeführt sind, die diesen Tarif anbieten.

