Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Wahltarif mit Selbstbehalt: Prämie bis 600 Euro

Wette auf die eigene Gesundheit

Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt verpflichten sich Krankenkassen-Mitglieder, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen. Dafür erhalten sie eine Prämie von der Krankenkasse. Der Wahltarif mit Selbstbehalt kann seit 2007 von Krankenkassen angeboten werden.

Wer den Wahltarif mit Selbstbehalt gewählt hatte, musste zunächst aber ungewöhnliche Bedingungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung akzeptieren. Die Mitglieder waren über drei Jahre an die Krankenkasse gebunden und hatten kein Sonderkündigungsrecht bei der Einführung von Zusatzbeiträgen. Zumindest die letzte Einschränkung gilt seit 2011 nicht mehr. Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können die Mitglieder auch dann kündigen, wenn sie einen Wahltarif mit Selbstbehalt vereinbart haben. Wird kein Zusatzbeitrag erhoben, sind sie aber für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden und dürfen nicht kündigen. Üblicherweise ist der Krankenkassen-Wechsel nach 18 Monaten möglich.

Die Gestaltung des Wahltarifs mit Selbstbehalt steht den Krankenkassen frei. Zu beachten sind dabei die Grenzen, die der Gesetzgeber für alle Wahltarife mit Prämie vorsieht. So darf die Ersparnis maximal 20 Prozent des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen.

Bei Tarifen mit Selbstbehalt geht der Versicherungsnehmer ein gewisses Risiko ein, wie folgendes Beispiel zeigt: ein gut verdienender, gesunder Angestellter zahlt 3.000 Euro jährlich für seine Krankenkasse. Er geht davon aus, keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen und entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 1.000 Euro jährlich. Dadurch spart er 600 Euro, senkt seine Zahlungen an die Krankenkasse also auf 2.400 Euro jährlich. Doch er hat Pech und bricht sich beim Skifahren ein Bein. 1.000 Euro der Behandlungskosten muss er nun selbst übernehmen. Aufs Jahr gerechnet hat er dann 3.400 Euro gezahlt, statt jener 3.000 Euro, die er im Normaltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt hätte.

Nicht jeder Arztbesuch führt aber dazu, dass der Rückzahlungsanspruch verloren geht. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden in jedem Fall von der Krankenkasse getragen. Auch die Leistungen, die von mitversicherten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wurden, führen nicht zum Verlust der Rückzahlungsprämie. Gleichwohl ist der Tarif eine Wette auf die Gesundheit. Bleiben Sie gesund, sparen Sie, im Fall teurer Behandlungen zahlen Sie drauf. Zu bedenken ist auch, dass Sie sich drei Jahre an einen solchen Tarif binden müssen.

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