Beitragsrückerstattung: Wahltarif Prämie bei Leistungsfeiheit
Bis zu einem Monatsbeitrag wird zurückgezahlt
Die Bedingungen des Wahltarifs Prämie bei Leistungsfreiheit sind seit 2011 deutlich kundenfreundlicher. Durch Änderungen im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 müssen sich Mitglieder nicht mehr drei Jahre an ihre Krankenkasse binden, wenn sie einen Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit abschließen. Die Mindestlaufzeit beträgt nur noch ein Jahr und außerdem gilt das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht nun auch für diesen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung.
Tarife mit Beitragsrückerstattung gibt es seit April 2007 für alle gesetzlich Versicherten. Davor konnten nur die freiwilligen Mitglieder einen Tarif wählen, der Rückzahlungen vorsieht. Die Prämie wird dann gezahlt, wenn ein Versicherter und die mitversicherten Familienangehörigen (sofern älter als 18 Jahre) in einem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen sowie alle Leistungen, die für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erbracht werden, zählen nicht dazu. Die Erstattungen beim Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit dürfen aber nicht mehr als 20 Prozent des Jahresbeitrags für die Krankenkasse ausmachen. Und eine zweite Grenze gilt: Bei 600 Euro Prämie ist in jedem Fall Schluss.
Bis zu einem Monatsbeitrag als Prämie von der Krankenkasse erhalten
Bei Tarifen mit Beitragsrückerstattung wird die Prämie nach einem leistungsfreien Jahr gezahlt. Maximal ein Monatsbeitrag wird dann zurückerstattet. Bei manchen Krankenkassen wird sogar der Arbeitgeberbeitrag ausgezahlt, so dass ein Arbeitnehmer bis zu 20 Prozent seines Jahresbeitrags von der Krankenkasse als Prämie erhält.
Unter den Wahltarifen mit Prämienzahlung ist die Beitragsrückerstattung meist die risikoärmste Variante. Der Vertrag ist in der Regel so aufgebaut wie der Normaltarif einer Krankenkasse. Einschränkungen bei Leistungen oder die Pflicht zur Wahl der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse gibt es in den meisten Fällen nicht.
Die Tarifoption greift, wenn das Jahr gut verläuft, und die versicherten Personen keine Leistungen benötigt haben. Dann erhalten sie die vereinbarte Prämie. Früher mussten sich Interessenten an diesem Wahltarif über drei Jahre an eine Krankenkasse binden. Diese Beschränkung gilt seit 2011 nicht mehr. Teilnehmer am Wahltarif Prämie bei Leistungsfreiheit sind nur für ein Jahr an diese Entscheidung gebunden. Sie haben außerdem ein Sonderkündigungsrecht bei der Einführung von Zusatzbeiträgen. Wer medizinische Leistungen nur selten benötigt, sollte sich diese Tarife näher ansehen.
Weitere Informationen
- Mit dem Krankenkassen-Tarifrechner können Sie die Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen direkt vergleichen

