Wahltarif eingeschränkter Leistungsumfang
Neuer Wahltarif für Mitarbeiter der Krankenkassen ab 2009
Der Tarif mit Teilkostenerstattung, den manche Mitarbeiter von Krankenkassen und ihrer Verbände bisher wählen konnten, fällt mit Einführung des Gesundheitsfonds weg. Statt dessen wird ein neuer Wahltarif mit eingeschränktem Leistungsumfang eingeführt.
Betroffen von dieser Regelung sind Beamte und so genannte Dienstordnungs-Angestellte (DO-Angestellte), die bei den gesetzlichen Krankenkassen beschäftigt sind. Nach §14 des fünften Sozialgesetzbuchs konnten DO-Angestellte bisher in der gesetzlichen Krankenkasse einen Tarif zu wählen, der nur einen Teil der Krankheitskosten abdeckt. Den verbleibenden Rest deckt ein Beitrag des Arbeitgebers, ähnlich wie die Beihilfe bei anderen Beamten.
Für Beamte und DO-Angestellte bei Krankenkassen wird es nicht teurer
Der Tarif mit Teilkostenerstattung entfällt mit Einführung des Gesundheitsfonds. Damit DO-Angestellte und Beamte, die bei Krankenkassen beschäftigt sind, durch die Gesundheitsreform nicht schlechter gestellt werden, gibt es eine Sonderregelung. Beim Wahltarif mit eingeschränktem Leistungsumfang zahlen die Versicherten, ebenso wie alle anderen, den einheitlichen Beitragssatz. Da sie die Kosten medizinischer Leistungen aber nicht zu 100 Prozent in Rechnung stellen, sollen sie einen Teil ihrer Beiträge über die Prämienregelung zurück erhalten. Für diese Rückzahlung gibt es keine Grenze. Das ist bei den normalen Wahltarifen anders: hier ist die Erstattung auf maximal 600 Euro pro Jahr begrenzt.
Regelung aus der Reichsversicherungsordnung
Beamte und DO-Angestellte bei Krankenkassen sind ein Relikt vergangener Tage. Sie kommen aus der Zeit, als der deutsche Sozialstaat noch durch die Reichsversicherungsverordnung geregelt wurde. Damals ging man davon aus, dass diese Angelegenheiten nur durch Beamten -oder dienstrechtlich ähnlich gestellte Beschäftigte- erledigt werden konnten. Seit 1993 sind solche Arbeitsverhältnisse bei Krankenkassen aber nicht mehr zulässig. Regelungen wie der Wahltarif mit eingeschränktem Leistungsumfang gelten daher nur für eine kleine Zahl alter Beschäftigungsverhältnisse bei Krankenkassen und ihren Verbänden.
Weitere Informationen:
- Mit unserem Krankenkassen-Rechner finden Sie Wahltarife mit eingeschränktem Leistungsumfang, die von gesetzlichen Kassen angeboten werden.

