Wahltarif mit Kostenerstattung: Tarif mit Risiko

Ein bischen Privatpatient

Beim Wahltarif mit Kostenerstattung erhält der Patient eine Rechnung, die er zunächst selbst bezahlt. Anschließend reicht er diese zur Erstattung bei seiner Krankenkasse ein. In den wenigsten Fällen wird der Rechnungsbetrag komplett erstattet. Denn die Krankenkasse darf den Verwaltungsaufwand berechnen, der ihr beim Verfahren der Kostenerstattung entsteht.

Die Höhe dieses Abschlags ist zwar auf höchstens 5 Prozent des Erstattungsbeitrags beschränkt. Dennoch macht das diesen Tarif kaum attraktiver. Denn auch bei Medikamentenausgaben können Krankenkassen Abzüge vornehmen. Deshalb hat der Versicherte meist ein geringeres Budget zur Verfügung, als ein gesetzlich Versicherter im Normaltarif. Hinzu kommt, dass er in Vorleistung gehen muss und auf die Erstattung durch die Krankenkasse warten muss.

Sachleistungsprinzip günstiger als Kostenerstattung
Das in der gesetzlichen Krankenversicherung übliche "Sachleistungsprinzip" ist aus diesen Gründen fast immer günstiger als ein Tarif zur Kostenerstattung. Dabei erhalten die Versicherten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen, ohne selbst dafür Geld an den Arzt zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt mit den Krankenkassen oder in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Der Nachteil des Sachleistungsprinzips ist, dass gesetzlich Versicherte selten nachvollziehen können, welche Leistungen zu welchen Kosten abgerechnet werden. Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird. Gesundheitspolitiker verlangen daher immer wieder, das Prinzip der Kostenerstattung auszuweiten.

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen. In Kostenerstattungstarifen können höhere Vergütungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Damit eröffnen sich für Patienten unter Umständen neue Behandlungsmöglichkeiten. Hierfür erhebt die Krankenkasse dann eine zusätzliche Prämie.

Wer sich für die Kostenerstattung interessiert, sollte bei seiner Krankenkasse genau nachfragen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Die meisten werden aber danach zu dem Ergebnis kommen, dass Tarife zur Kostenerstattung mehr Nach- als Vorteile bieten.

Wahltarife mit Kostenerstattung

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Leistungen der Krankenkasse im Bereich Wahltarife. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.