Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Kostenerstattung: Tarif mit Risiko

Kostenerstattung fast immer ein schlechtes Geschäft für Versicherte

Die Bedingungen für Tarife zur Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen wurden mit der Gesundheitsreform 2011 geändert. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung sind die Versicherten jetzt nur noch für ein Vierteljahr an die Entscheidung für das Tarifmodell Kostenerstattung gebunden. Auch die Regeln zur Höhe der Kostenerstattung wurden präzisiert.

Trotz der Änderung bleibt zweifelhaft, ob sich mehr Menschen als bisher für die Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen entscheiden werden. Denn noch immer haben Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bei diesem Tarif das Risiko, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

Bei der Kostenerstattung erhält der Patient eine Rechnung, die er zunächst selbst bezahlt. Anschließend reicht er diese zur Erstattung bei seiner Krankenkasse ein. In den wenigsten Fällen wird der Rechnungsbetrag komplett erstattet. Denn die Krankenkasse darf den Verwaltungsaufwand berechnen, der ihr beim Verfahren der Kostenerstattung entsteht. Seit der Gesundheitsreform 2011 ist die Höhe dieses Abschlags zwar auf höchstens 5 Prozent des Erstattungsbeitrags beschränkt. Dennoch macht das diesen Tarif kaum attraktiver. Denn auch bei Medikamentenausgaben können Krankenkassen Abzüge vornehmen. Deshalb hat der Versicherte meist ein geringeres Budget zur Verfügung, als ein gesetzlich Versicherter im Normaltarif. Hinzu kommt, dass er in Vorleistung gehen muss und auf die Erstattung durch die Krankenkasse warten muss.

Sachleistungsprinzip günstiger als Kostenerstattung

Das in der gesetzlichen Krankenversicherung übliche "Sachleistungsprinzip" ist aus diesen Gründen fast immer günstiger als ein Tarif zur Kostenerstattung. Dabei erhalten die Versicherten die im Krankheitsfall erforderlichen medizinischen Leistungen, ohne dafür Geld zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt mit den Krankenkassen oder in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Der Nachteil des Sachleistungsprinzips ist, dass gesetzlich Versicherte selten nachvollziehen können, welche Leistungen zu welchen Kosten abgerechnet werden. Dieser Mangel an Transparenz führt dazu, dass Patientinnen und Patienten die erbrachten Leistungen nicht angemessen hinterfragen, und kostenbewusstes Verhalten eher verhindert statt gefördert wird. Gesundheitspolitiker verlangen daher immer wieder, das Prinzip der Kostenerstattung auszuweiten.

Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen. In Kostenerstattungstarifen können höhere Vergütungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Damit eröffnen sich für Patienten unter Umständen neue Behandlungsmöglichkeiten. Hierfür erhebt die Krankenkasse dann eine zusätzliche Prämie.

Wer sich für die Kostenerstattung interessiert, sollte bei seiner Krankenkasse genau nachfragen, welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Die meisten werden aber danach zu dem Ergebnis kommen, dass Tarife zur Kostenerstattung mehr Nach- als Vorteile bieten.

Weitere Informationen

Die Liste gesetzlicher Krankenkassen enthält detaillierte Informationen zu Tarifen und Leistungen aller geöffneten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland