Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Sicher in den Urlaub - Reiseimpfungen

Nicht alle Krankenkassen zahlen für den Impfschutz für die Auslandsreise

Ob Pauschalreise zum Mittelmeer oder eine Expedition in die Anden, Infektionsrisiken gibt es überall. Auch im Mittelmeerraum ist eine Ansteckung mit Hepatitis A zum Beispiel durch verunreinigte Meeresfrüchte möglich - so der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). Einige Länder verlangen bei der Einreise, dass bestimmte Impfungen vorgewiesen werden.

Einer Umfrage unter 8000 Touristen zufolge kennt nur jeder fünfte Reisende die Risiken in seinem Urlaubsziel. Ungeimpfte Patienten kommen oft mit schweren Infektionen zurück und verursachen Folgekosten, die weit über den Kosten der vorbeugenden Impfung liegen.

Dennoch gehören Reiseimpfungen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Sie sind Satzungsleistungen - Leistungen, deren Kosten die Krankenkassen freiwillig übernehmen. Seit Juni 2007 haben bereits über 70 gesetzliche Krankenkassen Reiseimpfungen in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Die Krankenkassen richten sich dabei nach den Empfehlungen der STIKO, den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und der WHO.

Zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfohlenen Impfungen gehören: Cholera, FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Gelbfieber, Hepatits A und B, Meningokokken-Meningitis, Tollwut und Typhus. Jedoch gilt: Nicht jede Krankenkasse bietet dieselben Leistungen. Einige übernehmen sogar die Kosten für die Malariaprophylaxe. Übersichten, ob Ihre Krankenkasse für Reiseimpfungen zahlt, und wenn ja für welche, finden Sie auf Krankenkassen.de für FSME, Hepatitis A und B, Poliomyelitis und Tollwut sowie für Cholera, Gelbfieber, Jap. Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Malaria. Vor dem Antritt einer Fernreise sollten Sie sich in jedem Fall an ihre Krankenkasse wenden, um deren genaues Leistungsspektrum zu erfragen.

In der Regel Impfkosten zahlt der Patient zunächst den Impfstoff und die Behandlung durch den Arzt, und rechnet diese später mit der Krankenkasse ab. Versicherte müssen meist nur eine Zuzahlung von 10 Prozent des Impfstoffpreises übernehmen. Die Erstattungsregeln können sich jedoch zwischen den einzelnen Krankenkassen unterscheiden. Beispiel: Bei der Techniker Krankenkasse muss die Impfrechnung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung und mit Angabe des Reiseziels vorgelegt werden.

Hinweise darauf, in welchem Land welche Infektionsrisiken herrschen, bieten die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Neben medizinischen Tipps, gibt es dort auch Infos zu der Sicherheitslage und zu den Zollvorschriften.

Für genauere Informationen und eine reisemedizinische Beratung empfiehlt sich ein Besuch beim Facharzt oder einem Tropeninstitut. Interessante Reisehinweise bietet auch das Centrum für Reisemedizin.