Früherkennung von Schlaganfallrisiken

Auf Symptome frühzeitig achten

Ein Schlaganfall ist in der Regel die Folge eines Blutgerinnsels, das ins Gehirn gewandert ist und dort zur Verstopfung einer Arterie geführt hat. Das Gehirn ist nicht mehr ausreichend versorgt und Gehirnzellen sterben ab. Eine weitere Ursache sind geplatzte Blutgefäße, die dann eine Einblutung ins Gehirn hevorrufen.

So gut wie immer kommt es zu neurologischen Ausfällen. Diese können teilweise sehr vorübergehend auftreten, weshalb viele Menschen gerade kleinere Schlaganfälle gar nicht bemerken. Ein plötzliches Kribbeln in einer Körperhälfte, Taubheitsgefühle, Erblinden auf einem Auge, Doppelsehen oder ungewöhnlich starke Kopfschmerzen sind nur einige der Symptome, die auftreten können. Diese gehen, wie gesagt, teilweise nach wenigen Minuten zurück. Die Betroffenen stempeln die Symptome unter Stress oder Verspannungen ab und gehen zum Alltag über. Dabei sind im Gehirn bereits erste Zellen abgestorben oder es kündigt sich ein größerer, zu diesem Zeitpunkt noch vermeidbarer Schlaganfall an.

Wer die Frühzeichen eines Schlaganfalls kennt, kann sich entsprechend verhalten. Auf jeden Fall sollte, wenn noch möglich, sofort der Notruf gewählt werden. Eine Selbstmedikation - etwa mit Aspirin - bringt mehr Gefahren als Nutzen. Schließlich kann der behandelnde Arzt ein eventuelles Blutgerinnsel nur rechtzeitig und effektiv auflösen, wenn zuvor kein blutverdünnendes Mittel eingenommen wurde.

Als Risikofaktoren für Schlaganfälle gelten starkes Übergewicht und Diabetes, aber auch eine mangelhafte Vitaminzufuhr und andauernder übermäßiger Stress. Auch Rauchen und permanenter Alkoholgenuss können das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, deutlich erhöhen.

Die folgende Tabelle führt die Krankenkassen auf, die nach eigenen Angaben die Kosten für Früherkennung von Schlaganfallrisiken anbieten. Die Sortierung entspricht der im Bereich "Vorsorge beim Arzt" im Krankenkassen-Vergleichsrechner erreichten Punktzahl.

Kostenübernahme für Früherkennung von Schlaganfallrisiken

  • Klick auf das Logo: Leistungsprofil der Krankenkasse.
  • Klick auf den Namen: Mehrleistungen der Krankenkasse für Behandlung und Krankenpflege. 

Satzungsleistungen können jederzeit Änderungen unterliegen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Die Satzung Ihrer Krankenkasse finden Sie im Krankenkassen-Profil. Dieser Link führt zur Liste der 58 am Vergleich teilnehmenden Krankenkassen. Hier finden Sie die Regeln, nach denen wir unseren Krankenkassen-Vergleich durchführen.