Krankentagegeldversicherung für Selbstständige

Einkommen bei Krankheit absichern

Wer selbstständig arbeitet, trägt auch das finanzielle Risiko einer längeren Krankheit. Die Krankentagegeldversicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Sie zahlt einen vereinbarten Geldbetrag für jeden Krankheitstag und hilft so, den Lebensunterhalt während einer Erkrankung zu sichern.

Können Selbstständige wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht arbeiten, fallen ihre Einnahmen oft vollständig weg. Selbstständige sollten prüfen, wie lange sie bei einer Erkrankung ohne Einnahmen auskommen können. Je geringer die  finanziellen Rücklagen sind, desto wichtiger ist eine Absicherung durch eine private Krankentagegeldversicherung.

DFV-Krankentagegeldversicherung

Hier können Sie sich über die Krankentagegeldversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV) informieren, den Beitrag berechnen und abschließen.

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Warum eine Krankentagegeldversicherung abschließen?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen Teil des ausfallenden Einkommens ersetzt. Versicherte erhalten einen vorher vereinbarten Betrag pro Tag, wenn sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten können.

Die Krankentagegeldversicherung sichert den Verdienstausfall ab, der durch eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit entsteht. Versichert sind grundsätzlich Arbeitsunfähigkeiten infolge von Krankheiten und Unfällen. Auch bei längeren Erkrankungen kann das Krankentagegeld gezahlt werden.

Die Versicherung übernimmt keine Behandlungskosten und ersetzt auch nicht den gesamten entgangenen Umsatz eines Unternehmens. Für dauerhaft eingeschränkte Erwerbs- oder Berufsfähigkeit ist sie ebenfalls kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Rehabilitationsmaßnahmen, teilweiser Arbeitsunfähigkeit und dem Übergang zur Berufsunfähigkeit kommt es auf die jeweiligen Tarifbedingungen an.

Wie funktioniert die Krankentagegeldversicherung?
Beim Abschluss der Versicherung wird die Höhe des tägliches Krankentagegelds  festgelegt. Außerdem wird eine Karenzzeit vereinbart, in der noch kein Krankengeld gezahlt wird. Möglich sind beispielsweise Leistungen ab dem 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je länger die Karenzzeit, umso niedriger der Beitrag.

Ein Beispiel: Ein selbstständiger Unternehmer vereinbart ein Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 22. Krankheitstag. Ist er sechs Wochen arbeitsunfähig, erhält er ab dem 22. Tag für jeden weiteren versicherten Krankheitstag 100 Euro. Die ersten 21 Tage muss er finanziell selbst überbrücken.

Voraussetzung für die Auszahlung ist in der Regel eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit. Die vereinbarte Leistung darf zusammen mit anderen Krankengeldleistungen das versicherbare Nettoeinkommen nicht überschreiten.

Wie viel kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Die Kosten einer Krankentagegeldversicherung hängen vor allem vom Alter, dem Gesundheitszustand, der beruflichen Tätigkeit, der Höhe des versicherten Tagegeldes und dem vereinbarten Leistungsbeginn ab.

Je höher das tägliche Krankentagegeld und je früher die Versicherung bei Krankheit zahlen soll, desto höher ist normalerweise der monatliche Beitrag. Ein Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2026 zeigt die Unterschiede: Ein gesunder, 35-jähriger Selbstständiger zahlt für ein Krankentagegeld von 150 Euro ab dem 29. Krankheitstag je nach Tarif zwischen 76 und 150 Euro monatlich.

Selbstständige können die Kosten reduzieren, indem sie eine längere Karenzzeit vereinbaren. Wer über ausreichende finanzielle Rücklagen verfügt, kann die ersten vier oder sechs Wochen einer Erkrankung selbst überbrücken und dadurch Versicherungsbeiträge sparen.

Ist eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige sinnvoll?
Für viele Selbstständige und Freiberufler ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Das gilt insbesondere dann, wenn ihr regelmäßiges Einkommen zur Finanzierung des Lebensunterhalts benötigt wird und keine ausreichenden Rücklagen für eine längere Krankheit vorhanden sind.

Besonders wichtig ist der Schutz für Selbstständige, deren Einnahmen unmittelbar von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängen. Dazu gehören beispielsweise freiberufliche Berater, Handwerker oder Einzelunternehmer.

Allerdings sollten gesetzlich krankenversicherte Selbstständige zunächst prüfen, ob sie bereits einen Anspruch auf Krankengeld besitzen. Sie können bei ihrer Krankenkasse den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Dafür zahlen sie den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes. Manche Krankenkassen bieten außerdem Krankengeld-Wahltarife mit einem früheren Leistungsbeginn an.

Widerruf Deutsche Familienversicherung
Hier können Sie einen Versicherungsvertrag der Deutschen Familienversicherung widerrufen, wenn der Vertragsschluss nicht länger als 14 Tage zurückliegt.