Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer muss Job wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig aufgeben

Junge Arbeitnehmer haben im Fall der Berufsunfähigkeit wenig von staatlichen Rentenkassen zu erwarten, denn die gesetzliche Frührente wird nach dem bisherigen Durchschnitteinkommen errechnet. Wer die Mindestwartezeit von fünf Jahren noch nicht absolviert hat, geht leer aus. Auch Selbständige, die nicht in die Rentenkassen einzahlen, erhalten im Fall der Berufsunfähigkeit nichts. Diese Lücke schließen private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei sollte als Faustregel gelten: Gesetzliche Rente und Auszahlungen aus der Versicherungspolice sollten das jeweils aktuelle Netto-Einkommen ersetzen können.

Gerade bei der Berufsunfähigkeits-versicherung ist der eigentliche Vertragsinhalt von großer Bedeutung. Achten sie insbesondere auf die "Verweisungsklausel". Dort wird die Frage geregelt, inwieweit der Versicherer den Versicherten, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, auf andere berufliche Tätigkeiten "verweisen" kann. So könnte der berufunfähige Dachdecker vielleicht noch als Pförtner, der Chirurg vielleicht noch als Amtsarzt arbeiten. Im Interesse des Versicherten liegt es, solche Verweismöglichkeiten weitgehend einzugrenzen. Der Vertrag sollte auch keine "Arztanordnungsklausel" enthalten, sonst muss der Versicherer nur zahlen, wenn Sie sich genau an die ärztlichen Anordnungen halten. Streit ist hier vorprogrammiert.

In der Regel zahlt die Versicherung bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Es sind aber auch andere Vertragsgestaltungen möglich - etwa nach dem Grad der Berufsunfähigkeit gestaffelte Auszahlungen. Auch hier sollte man den Vertragsinhalt genau prüfen. Wichtig ist auch die Klärung der Frage, wie dauerhaft die Berufsunfähigkeit sein muss. Manche Versicherer zahlen sogar erst nach einer Karenzzeit von sechs oder zwölf Monaten.

Wer die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer Risikolebensversicherung abschließt, kann oft Geld sparen. Oft sind die Beiträge hier sogar niedriger als bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Übrigens: Vorsicht vor "Kombinationsprodukten" aus Berufsunfähigkeits- und Kapitallebensversicherung. Wer sich Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erstellen läßt, sollte sich nicht vom Vermittler zur Kombination mit einer Kapitallebensversicherung drängen lassen. Oft bleibt dann - wegen der hohen Beiträge für die Lebensversicherung - das eigentliche Ziel, die ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, auf der Strecke. Außerdem akzeptiert man die Kopplung des Schutzes vor Berufsunfähigkeit mit der der Kapitallebensversicherung, die lange Zeit zu hohen Beiträgen verpflichtet. Wer den Sparvorgang der Kapitallebensversicherung beenden will und deshalb kündigt, wird in der Regel auch seinen Schutz bei Berufsunfähigkeit verlieren.