Doch ein Behandlungsfehler?

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern

Immer wieder gelangen Ärzte oder Kliniken wegen vermeintlicher Behandlungsfehler in die Schlagzeilen. Der Allgemeine Patientenverband mit Sitz im hessischen Marburg spricht von bundesweit 25 000 Todesfällen durch so genannte Kunstfehler jährlich, räumt aber ein, dass es verlässliche Statistiken dazu nicht gebe.

Bei den Landesärztekammern sind seit 1975 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient klären, ob die gesundheitliche Komplikation durch den Behandlungsfehler eines Arztes hervorgerufen wurde. Ziel dieser Einrichtungen ist die aussergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist durch Verfahrensordnungen, Statuten oder Vereinbarungen geregelt.

Beratungsangebote der Krankenkassen

Viele Krankenkassen haben spezielle Informationsstellen, bei denen sich von denkbaren  Behandlungsfehlern betroffene Patienten beraten lassen können. Der Link leitet Sie weiter zu einer Liste der Krankenkassen, die bei Fragen zu Behandlungsfehlern Hilfe anbieten.

Beratung zu Behandlungsfehlern

Die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen sind Feststellungen oder Empfehlungen. Wenn der Patient oder Arzt mit der Entscheidung der Gutachterkommission der Schlichtungsstelle nicht einverstanden ist, kann er den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Der Rechtsweg wird durch die Tätigkeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen nicht ausgeschlossen. Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist für die Beteiligten gebührenfrei. Durch die Besetzung dieser Gremien mit Ärzten und Juristen ist Sachverstand und Objektivität gewährleistet. Die Verfahrensdauer vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist unterschiedlich, dies ist in den verschiedenen Verfahrensordnungen oder Statuten begründet. Regel ist eine Bearbeitungsdauer von etwa 10 bis 12 Monaten.

Die meisten Entscheidungen ärztlicher Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen betrafen Behandlungen wegen Hüftgelenkarthrose, gefolgt von Kniegelenkarthrose und Arm- und Beinbrüchen. Auch Behandlungen wegen Brustkrebs und Bandscheibenschäden zogen häufig Beschwerden nach sich.

«Was die Schlichtungsstellen veröffentlichen, ist nur die Spitze eines Eisberges», sagte der Gesundheitsexperte der Bundesverbraucherzentrale, Stefan Etgeton. Viele Behandlungsfehler würden gar nicht erst begutachtet, «weil es schwer ist, zweifelsfrei festzustellen, dass ein Fehler vorliegt». Auch berichteten viele Patienten, dass es «ganz schwierig» sei, unabhängige Gutachten zu bekommen, sagte Etgeton.

Welche gesetzliche Krankenkasse bei eventuellen Behandlungsfehlern besondere Hilfestellungen bietet, erfahren Sie in unserem Krankenkassen-Vergleichsrechner.

Den Patientenleitfaden "Infos vor dem Krankenhaus" sowie umfangreiche Beratungsangebote bietet auch der "Arbeitskreis Medizingeschädigter - Bundesverband - AKMG - e.V." .

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern:

Baden-Württemberg: Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstr. 38 A, 70597 Stuttgart, Tel.: 0711/769890

Bayern: Schlichtungsstelle bei der Bayerischen Landesärztekammer, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Tel.: 089/4147722

Hessen: Gutachter- und Schlichtungsstelle für ärztliche Behandlungen bei der Landesärztekammer Hessen, Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt, Tel.: 069/97672161

Nordrhein-Westfalen: Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein, Tersteegenstr. 31, 40474 Düsseldorf, Tel.: 0211/43020; Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210-214, 48147 Münster, Tel.: 0251/9292350

Rheinland-Pfalz: Schlichtungsausschuß zur Begutachtung ärztlicher Behandlungen bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131-2882246 oder 2882245

Saarland: Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftpflicht bei der Ärztekammer des Saarlandes, Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/40030

Sachsen: Schlichtungsstelle der Sächsischen Landesärztekammer, Schützenhöhe 16-18, 01099 Dresden, Tel.: 0351/82670

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen : Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammern, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511/38 02 416