Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013

Grenzwerte, Beitragssätze und weitere Zahlen für 2013

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden durch die Rechengrößen-Verordnung für 2013 geregelt, die vom Bundeskabinett im Oktober verabschiedet wurde und Ende des Jahres in Kraft treten wird. Vorher muss der Bundesrat allerdings noch zustimmen. Danach erhöhen sich die Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2013 erheblich.

Maßgeblich für die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung 2013 ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Jahres 2011. Dabei war die Lohnzuwachsrate des Jahres 2011 noch einmal höher als im Jahr 2010. Sie belief sich auf + 3,07 Prozent (2010: 2,09 Prozent) in den alten und + 2,95 Prozent (2010: 1,97 Prozent) in den neuen Bundesländern. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich die Bezugsgröße West. Die Bezugsgröße Ost ist nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung relevant.

Bezugsgröße 2013 nach § 18 SGB IV (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
 2.69532.3402.27527.300


Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstwert, bis zu dem das monatliche Einkommen der Arbeitnehmer bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Aus dem neuen 2013 gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von 3937, 50 Euro läßt sich ein höchstmöglicher Arbeitnehmeranteil von 322,88 Euro errechnen. Bei der Berechnung wird immer das vollständige Arbeits-Jahreseinkommen hinzugezogen - einschließlich Sonderzahlungen wie dreizehntes Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld.

Beitragsbemessungsgrenzen (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Rentenversicherung5.80069.6004.90058.800
Knappschaftliche Rentenversicherung7.10085.2006.05072.600
Arbeitslosenversicherung5.80069.6004.90058.800
Kranken- und Pflegeversicherung3.937,5047.2503.937,5047.250


Die Versicherungspflichtgrenze legt die Höhe des Einkommens fest, bis zu dem jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Wer mehr verdient, kann sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die Versicherungspflicht endet in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die Versicherungspflichtgrenze ein Jahr lang überschritten wird. Selbstständige können sich in der Regel vom Einkommen unabhängig für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.

Versicherungspflichtgrenze (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Kranken- und Pflegeversicherung4.35052.2004.35052.200
Kranken- und Pflegeversicherung für PKV-Bestandsfälle3.937,5047.2503.937,5047.250


Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt das Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Diese Rechengröße in der Sozialversicherung ist wichtig für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei der Berechnung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses vorläufige Durchschnittsentgelt wird für das Jahr 2012 bundeseinheitlich auf 32.446 Euro jährlich (2704 Euro monatlich) festgesetzt.

Beitragssätze der gesetzlichen Sozialversicherung
 in Prozent
Rentenversicherung18,9
Arbeitslosenversicherung3,0
Krankenversicherung, allgemeiner BeitragssatzArbeitnehmer: 8,2 (einschließlich Sonderbeitrag von 0,9 Punkten)
Arbeitgeber: 7,3
Krankenversicherung, ermäßigter Beitragssatz14,9
Pflegeversicherung2,05
Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahre0,25 (allein vom Arbeitnehmer zu tragen)


Geringverdiener unterliegen in zahlreichen Bereichen des Sozialversicherungssystems gesonderten Regelungen. So muss jemand mit einem sogenannten Mini-Job, keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen. In der Gleitzone ("Midi-Job") gelten für den Arbeitnehmer ermäßigte Beitragssätze, während der Arbeitgeber den vollen Betrag zahlt. Der Arbeitnehmeranteil steigt ab einem Einkommen von 450,01 Euro linear an und errechnet sich durch eine Formel, die in § 344 des dritten Sozialgesetzbuchs festgelegt ist. Bei einem monatlichen Einkommen von 450,01 Euro muss nur ein vergleichsweise geringer Prozentsatz des Gehalts an die Sozialversicherung abgeführt werden.

Verdienstgrenzen Mini- und Midi-Beschäftigung (in Euro)
 WestOst
 MonatJahrMonatJahr
Geringfügigkeitszone450 450 
Midi-Zone450,01-850 450,01-850 

 

Weitere Informationen:

Zusätzliche Erklärungen zu den einzelnen Werten finden Sie unter Rechengrößen in der Sozialversicherung