Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Wichtige Rechengröße in der gesetzlichen Krankenversicherung

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und gibt an, wie viel Geld die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz benötigen, um ihre Ausgaben zu finanzieren. Für 2027 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Er bleibt damit im Vergleich zu 2026 stabil.

Zur Liste der Krankenkassen, die nach der tatsächlichen Höhe des Zusatzbeitrags sortiert ist.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist ein theoretischer Wert, der die finanzielle Situation aller Krankenkassen betrachtet. Wie hoch der Zusatzbeitrag für die einzelnen Versicherten tatsächlich ist, hängt von jeder einzelnen Krankenkasse ab. Sie berechnet ihren eigenen "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" selbst. Nur dieser Zusatzbeitrag ist für den Versicherten der Krankenkasse maßgeblich.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist kein Durchschnittswert, der einfach aus den Beitragssätzen der einzelnen Krankenkassen errechnet wird. Er beruht vielmehr auf einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu Jahresbeginn 2026 betrug der von den Krankenkassen tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag im Durchschnitt rund 3,13 Prozent. Er lag damit über dem vom Bundesgesundheitsministerium festgelegten Wert.

Entwicklung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags

JahrDurchschnittlicher
Zusatzbeitrag
20211,3%
20221,3%
20231,6%
20241,7%
20252,5%
20262,9%
10172,9%

Wie wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag berechnet?

Grundlage für die Berechnung des durchschnittliche Zusatzbeitrags ist eine Prognose des GKV-Schätzerkreises. Diesem gehören Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes an.

Sie schätzen,

  • wie hoch die Einnahmen des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr ausfallen,
  • welche Ausgaben für die Versorgung der Versicherten zu erwarten sind,
  • wie sich die beitragspflichtigen Einkommen entwickeln.

Aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und den dafür verfügbaren Einnahmen des Gesundheitsfonds wird der zusätzliche Finanzierungsbedarf ermittelt. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit im Herbst den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das folgende Kalenderjahr fest.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zeigt, wie sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt entwickelt. Steigt dieser Wert, ist das ein Hinweis auf einen zunehmenden Finanzierungsbedarf.

Bei bestimmten Versichertengruppen wird dagegen der amtlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag angewendet. Dazu gehören:

  • Bezieher von Grundsicherungsgeld, für die Beiträge nach den gesetzlichen Regelungen übernommen werden,
  • Auszubildende mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 325 Euro,
  • Auszubildende in Einrichtungen der Jugendhilfe,
  • Menschen mit Behinderungen in anerkannten Einrichtungen.

Für diese Versicherten ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine verbindliche Berechnungsgröße.