Modellvorhaben

Krankenkassen, die sich beteiligen, können ihren Versicherten mehr bieten

Die Möglichkeit, Modellvorhaben anzubieten, haben gesetzliche Krankenkassen seit der Gesundheitsreform von 1997. Dafür werden die ansonsten äußerst engen Vorgaben des gesetzlichen Systems teilweise gelockert. Neue Wege der Behandlung können dadurch getestet werden. Davon profitieren auch die Versicherten, die bei den Modellversuchen mehr Leistungen erhalten, als ihnen in der gesetzlichen Krankenversicherung normalerweise zugestanden werden. Kassen, die sich an Modellversuchen beteiligen, können ihren Versicherten also einen Zusatzservice bieten.

Das Gesetz sieht Modellvorhaben vor, um damit eines der folgenden Ziele zu erreichen:

  • Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung
  • Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen im System der gesetzlichen Krankenkassen
  • neue Wege der Verhütung
  • bessere Früherkennung von Krankheiten
  • bessere Methoden der Krankenbehandlung

Ausgeschlossen von Modellvorhaben sind biomedizinische Angelegenheiten, also der Bereich der Genforschung und ihre medizinischen Anwendungsmöglichkeiten. Auch die Erforschung, Entwicklung oder Erprobung neuer Arzneimittel ist im Rahmen von Modellversuchen verboten. Ausgeschlossen sind ferner Therapien, die der gemeinsame Bundesausschuss aus Krankenkassen- und Ärztevertretern abgelehnt hat.

Gestartet werden können Modellversuche durch Krankenkassen, ihre Verbände sowie die ärztlichen Vereinigungen. Jedes Vorhaben muss von den Aufsichtsbehörden (Bundesversicherungsamt sowie die Landes- und Bundesministerien für Gesundheit) genehmigt werden. Die Modellversuche sollen innerhalb von acht Jahren abgeschlossen sein. Wichtiger Bestandteil jedes Projekts ist die begleitende wissenschaftliche Auswertung. Auf Grundlage dieser Ergebnisse kann anschließend entschieden werden, ob das getestete Verfahren zu einer Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden soll.

Durch Modellvorhaben wird das System der gesetzlichen Krankenkassen offen für neue Ideen - wie das Beispiel Akupunktur zeigt. Von 2001 bis 2005 nahmen über 360.000 Patienten an einem von der Techniker Krankenkasse (TK) ins Leben gerufenen Modellprojekt teil. Das Ergebnis: Akupunktur wirkt und führt bei einer deutlichen Mehrheit der Kranken zum Rückgang der Beschwerden. Weiteres Ergebnis: Behandlungskosten können dabei nicht gespart werden, im Gegenteil ist dieses Verfahren teurer als die Routineanwendungen. Dennoch führte der Modellversuch dazu, dass Akupunktur jetzt als Regelleistung bei Knie- und Rückenschmerzen von den Krankenkassen gezahlt wird.

Aufgrund der wissenschaftlichen Auswertung der Modellvorhaben ist es meistens notwendig, die Daten von Patienten zu sammeln. Sofern dabei von Datenschutz-Bestimmungen abgewichen wird, muss der Patient genau informiert werden. Er hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden und wie lange sie gespeichert bleiben. In jedem Fall müssen die personenbezogenen Daten spätestens mit Abschluss des Modellvorhabens gelöscht werden.