Krankenkassen übernehmen Akupunktur bei Kreuz- und Knieschmerzen

Neu im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Die Akupunktur als Therapie gegen chronische Rücken- und Knieschmerzen ist in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in Düsseldorf beschlossen. Grundlage des GBA-Beschlusses sind zwei Modellprojekte, in denen die Wirksamkeit der Akupunktur bei Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen untersucht wurde.

Im Rahmen der Modellprojekte wurden die traditionelle chinesische Akupunktur (TCM) und die Schein-Akupunktur, bei der bewusst "falsche" Punkte angestochen werden, mit der jeweiligen Standardtherapie verglichen. Ergebnis: Bei der Behandlung von chronischen Rückenschmerzen zeigen beide Akupunktur-Formen deutlich bessere Ergebnisse als die Standardtherapie. Die Erfolgsrate der traditionellen chinesischen Akupunktur ist dabei nicht wesentlich höher als die der Schein-Akupunktur. Beide Erkenntnisse treffen auch auf die Behandlung von Schmerzen des Kniegelenks zu.

Akupunktur: Mehrleistungen der Krankenkassen

Viele Krankenkassen leisten auf dem Gebiet der Akupunktur mehr, als der Gesetzgeber vorschreibt. Hier finden Sie eine Liste der Krankenkassen, die besondere Leistungen für Akupunktur-Behandlungen anbieten.

Mehrleistungen Akupunktur

Bei der Behandlung von Spannungskopfschmerzen und Migräne waren den Studienergebnissen zufolge zwischen beiden Akupunktur-Formen und der Standardtherapie keine erheblichen Unterschiede feststellbar. Deshalb, erläuterte der GBA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess, habe der Ausschuss die Akupunktur für diese Erkrankung nicht als Kassenleistung anerkennen können.

Nach den Worten des GBA-Vorsitzenden Hess verlangt der Ausschuss ein "hohes Niveau der ärztlichen Qualifikation" bei der Schmerztherapie. "Dies kommt unmittelbar den Patienten zugute", erklärte Hess.

Die gerac-Studie hatte die Wirksamkeit der Akupunktur belegt, aber nicht die Wirkungsweise dieser Heilmethode erklären können. Dennoch warnte etwa der Leiter des Stabsbereichs Medizin im AOK-Bundesverband, Dr. Bernhard Egger, davor, die Ergebnisse als Placebo-Wirkung abzuqualifizieren.

AOK-Vize v. Stackelberg verweist auf die Notwendigkeit, die Akupunktur in eine schmerztherapeutisches Gesamtkonzept mit einer umfassenden Qualitätssicherung einzubetten. "Mit Akupunktur allein sind die meisten schwer schmerzkranken Patienten nicht hinreichend zu behandeln", erläuterte v.Stackelberg. "Die Akupunktur ist ein wichtiger Baustein in der Schmerztherapie", begrüßt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes die Entscheidung des GBA. Da Studien die Wirksamkeit der Akupunktur belegt hätten, sei es nur konsequent, "die sanfte und nebenwirkungsarme Form der Schmerztherapie für die beiden Indikationen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen".


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