Amalgamfüllung bei Schwangeren und Kindern verboten

Neue Regeln zur Verwendung von Amalgam beim Zahnarzt durch EU-Quecksilberverordnung

Der Einsatz von Amalgam-Füllungen, die häufigste Verwendung von Quecksilber in der EU, ist jetzt bei der zahnärztlichen Behandlung von Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden verboten. Die EU-Quecksilberverordnung ist der Grund für diese Änderungen bei der zahnmedizinischen Versorgung mit Amalgam-Füllungen. Zurzeit wird geprüft, ob ab dem Jahr 2030 Amalgam grundätzlich aus den Zahnarztpraxen verschwinden wird.

Wichtigste Alternative zu Amalgam-Füllungen sind Kunsstofffüllungen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kunststofffüllungen, die im Frontzahnbereich eingesetzt werden. Für die Seitenzähne bezahlten die gesetzlichen Krankenkassen bislang nur Amalgam-Füllungen. Für Kinder, Schwangere und Stillende ändert sich das durch die EU-Verordnung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen hier auch für die Seitenzähne die Kosten für eine Kunststofffüllung.

Die EU-Verordnung sieht für Zahnarzt-Praxen schärfere Vorschriften bei der Verwendung und Entsorgung von Amalgam vor. Seit Januar 2019 dürfen Zahnärzte Quecksilber nicht mehr in loser Form verwenden. Die Verwendung von Zahnamalgam ist nur noch in vordosierter, verkapselter Form zulässig. Zahnmedizinische Praxen, die mit Amalgam arbeiten, müssen mit Amalgamabschneidern ausgestattet sein, die eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten.

Amalgam ist lange haltbar. Seine Verträglichkeit ist allerdings sehr umstritten. Eine intakte Amalganfüllung sollte nur unter erheblichen Sicherheitsvorkehrungen vom Zahnarzt herausgenommen werden. Beim Entfernen können erhebliche Mengen Quecksilber frei werden.

Der Einsatz von Quecksilber in Dentalamalgam trägt massiv zur Umweltverschmutzung bei. Die EU-Quecksilberverordnung dient der Umsetzung, der unter dem Dach der Vereinten Nationen verabschiedeten Minamanta-Konvention. Das Abkommen, das von über 90 Staaten unterzeichnet wurde, dient der Reduzierung des weltweiten Quecksilberverbrauchs zum Schutze der Umwelt. Die Europäische Kommission wird überprüfen, ob es ob es machbar ist, die Verwendung von Dentalamalgam bis vorzugsweise 2030 schrittweise auslaufen zu lassen.