Viele Schutzimpfungen seit 2007 Pflichtleistung

Liste aller Schutzimpfungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden

Beim Thema Schutzimpfung herrschte lange Verunsicherung. Manche Kassen bezahlten das Impfen, andere nur für einige wenige Gefährdungen. Viele Schutzimpfungen sind jetzt Pflichtleistung der Krankenkassen.

Grundlage ist eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzte- und Krankenkassenvertretern. Diese basiert auf den Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO). Sofern sich die Gefahrenlage ändert, wird die Richtlinie aktualisiert und es werden neue Schutzimpfungen in den Katalog aufgenommen.

Wer für den Urlaub eine besondere Impfung braucht, hat bei manchen Kassen allerdings Pech gehabt. So genannte Reiseschutz-Impfungen müssen nicht bezahlt werden. Krankenkassen können sie jedoch freiwillig als Zusatzleistung anbieten. Bei Reisen, die ein Versicherter aus anderen Gründen -zum Beispiel beruflich oder für Studienzwecke- unternimmt, sieht die Lage anders aus. Sofern ein erhöhtes Infektionsrisiko anerkannt ist, wird die Impfung übernommen. Übrigens: da es sich um eine Vorsorge-Leistung handelt, darf beim Impfen keine Praxisgebühr berechnet werden!

Schutzimpfungen sind nicht nur eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Arbeitgeber müssen in manchen Fällen dafür aufkommen. So zum Beispiel im Fall eines Forstarbeiters, der auf Kosten des Unternehmens eine Zecken-Schutzimpfung erhält. Auch Polizisten oder Mitarbeiter von Kranken- und Pflegeeinrichtungen müssen sich zunächst an ihren Arbeitgeber wenden, wenn sie vor Ansteckungsgefahren bei der Arbeit geschützt werden möchten. Für welche Krankheiten ein Anspruch auf Impfung besteht, zeigt die folgende Liste.

Liste der Schutzimpfungen, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

  • Cholera: nur im Ausnahmefall (z.B. Dienstreise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)
  • Diptherie: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
  • FSME (Zeckenschutz): Nur für Personen, die in Risikogebieten leben, nicht für Urlaubsreisen
  • Gelbfieber: nur im Ausnahmefall (z.B. Dienstreise in ein Land, das die Impfung vorschreibt)
  • Haemophilus influenzae Typ B: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat, bei Vorliegen von Risikofaktoren auch später
  • Hepatitis A (HA): Bei Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung, und für bestimmte Risikogruppen (zum Beispiel häufiger Umgang mit Blutbestandteilen, Mitarbeiter in Fürsorgeeinrichtungen, Asylbewerberheimen, etc)
  • Hepatitis B (HB): im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat sowie für Risikogruppen
  • HPV (Schutz vor Gebärmutterhalskrebs): Mädchen zwischen 12-17 Jahren
  • Influenza (Grippeschutz): Standardimpfung ab 60 Jahre sowie für Risikogruppen
  • Masern: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen
  • Meningokokken: Immunisierung im 2. Lebensjahr, sowie für Risikogruppen (insbesondere bei längeren beruflichen/studienbedingten Auslandsaufenthalten)
  • Mumps: 11. bis 14. Lebensmonat, vor Ende des 2. Lebensjahres sowie für Risikogruppen (inbesondere Personen, die häufig von Kindern umgeben sind)
  • Pertussis: im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 und zwischen 9-17 Jahren. In manchen Fällen auch für Frauen mit Kinderwunsch sowie weiteren Personen, die häufigen Umgang mit Neugeborenen haben.
  • Pneumokokken: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Erneute Impfung für Personen über 60 Jahre sowie bei Risikogruppen (zum Beispiel Immundefekte, chronische Krankheiten).
  • Poliomyeltitis: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischimpfung zwischen 9-17 Jahren. Erneuter Anspruch für alle, die keine Grundimpfung erhalten haben sowie bei Vorliegen von Risikofaktoren (insbesondere bei Auslandsaufenthalten oder Umgang mit Menschen aus Polio-Risikogebieten).
  • Röteln: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Ebenso für Risikogruppen (insbesondere Umgang mit Kleinkindern).
  • Tetanus: Im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat. Auffrischung im Alter von 5-6 Jahren sowie 9-17 Jahren. Danach alle 10 Jahre.
  • Tollwut: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete
  • Tuberkulose: derzeit keine Schutzimpfung
  • Typhus: Nur bei beruflichen/studienbedingten Reisen in Risikogebiete
  • Varizellen: Zwischen 11.-14. Lebensmonat sowie vor Ende des 2. Lebensjahres. Standardimpfung für Ungeschützte 9- bis 17-jährige ohne Varizellen-Anamnese. Ebenso für Risikogruppen (zum Beispiel bei häufigem Umfang mit Kleinkindern oder bei schwerer Neurodermitis

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