Krankenhaus

Abschluss einer Zusatzversicherung kann sinnvoll sein

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle notwendigen Behandlungen und die Unterbringung im Krankenhaus. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Aufenthaltstage im Jahr. Das Krankenhaus rechnet die Zuzahlung direkt mit dem Patienten ab.

Freie Krankenhauswahl
Das Recht auf freie Krankenhauswahl steht gesetzlich krankenversicherten grundsätzlich zu. Das gilt nicht nur in Notfällen, sondern auch bei geplanten Behandlungen. Auch wenn der behandelnde Arzt in ein Krankenhaus in der Nähe einweist, kann der Versicherte ein anderes wählen. Einzige Bedingung: Das Krankenhaus ist für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen. Damit gewährleisten die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten eine freie Krankenhauswahl unter den Vertragskrankenhäusern der gesetzlichen Krankenversicherung.

Keine freie Arztwahl
Gesetzlich Versicherte haben keine freie Arztwahl. Das Krankenhaus entscheidet, welche Ärztin oder welcher Arzt den Patienten behandelt. Wer sich vom Chefarzt oder einem bestimmten Arzt behandeln lassen will, kann dies als zusätzliche "Wahlleistung" in Anspruch nehmen. Auch die Unterbringung in einem Ein-  oder Zweibettzimmer ist in der Regel eine Wahlleistung. In beiden Fällen trägt der Patient oder die Patientin die Mehrkosten selbst.

Gesetzlich Versicherte, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, können eine private Zusatzversicherung abschließen. Diese "stationäre private Zusatzversicherung" übernimmt dann die entsprechenden Mehrkosten der Behandlung oder Unterbringung übernimmt.

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