Rehabilitation

Wiedererlangung körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten

Ob nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt, einer Tumorentfernung oder einer Hüftoperation - einige medizinische Eingriffe erfordern eine systematische Rehabilitation. Die medizinische Rehabilitation ist Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Neben der Behandlung durch den niedergelassenen Arzt und der Behandlung im Krankenhaus ist die Rehabilitation ein fester Bestandteil der Behandlungskette. Für viele Erkrankungen gewährleistet nur die enge Verzahnung dieser Kette eine optimale Versorgung. Die Rehabilitation soll Patienten bei der Wiedererlangung körperlicher, beruflicher oder sozialer Fähigkeiten unterstützen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sollen Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit vorbeugen oder Verschlimmerungen verhindern.
  • Berufliche Rehabilitation fördert die Eingliederung der Patienten in das Arbeitsleben.
  • Leistungen zur sozialen Rehabilitation fördern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie zielen auf die Bewältigung der alltäglichen Anforderungen und der Wiedereingliederung in das soziale Umfeld.

Rehabilitation fördert die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Krankheits- und Lebensbewältigung. Die Patienten lernen ein Verhalten, dass akute Krankheitszustände verhindert und chronische Störungen beherrschbar macht.