Krankenkassenbeitrag für Beamte
Hamburger Modell: Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte
Beamte in Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Thüringen haben eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das „Hamburger Modell“ bietet statt individueller Beihilfen einen hälftigen Zuschuss des Arbeitgebers zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Bisher mussten gesetzlich versicherte Beamte den GKV-Beitrag alleine tragen.
Bislang entschied sich der Großteil der Beamten für eine Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe im Krankheitsfall. Der Dienstherr übernahm dabei mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten. Für die Restkosten sicherten sich Beamte durch einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung ab. Denn nur die private Krankenversicherung bietet Beihilfetarife an, die dass Risiko dieser Restkosten absichern.
Die Neuregelung zahlt sich in jedem Fall für Beamte aus, die bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und den Beitrag bislang alleine zahlen. Angehende Beamte in den genannten Ländern können wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich absichern möchten. Sie entscheiden sich entweder für die individuelle Beihilfe zur Krankenbehandlung oder den pauschalen Zuschuss zum Krankenkassen-Beitrag.
Die Entscheidung fällt innerhalb der ersten drei Monate nach der Verbeamtung. Einmal getroffen, ist sie unwiderruflich. Das Hamburger Modell nutzt Beamten mit vielen Kindern. Ehe- oder Lebenspartner ohne sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit profitieren von der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. Keinen Anspruch auf die pauschale Beihilfe haben Bedienstete, die bereits einen privaten Beihilfetarif abgeschlossen und schon Beihilfe in Anspruch genommen haben.
Zum Problem kann die Regelung für Beamte werden, die in ein anderes Bundesland wechseln, das das Hamburger Modell nicht anbietet. Dann entfallen die pauschalen Arbeitgeber-Zuschüsse und der Beamte ist selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich. Das heißt er muss entweder den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen oder die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann das teuer werden.
Die Zahlen aus Hamburg zeigen, dass die Neuregelung gut ankommt. Dort haben Beamte schon seit August 2018 im Rahmen des Das „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ die Wahlfreiheit. Laut Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks versicherten sich innerhalb der ersten sechs Monate bereits mehr als 1000 Beamte und Versorgungsempfänger gesetzlich. Im Dezember 2019 lag die Zahl bei 1514.
Hier können Sie den Krankenkassen-Beitrag für Beamte nach Hamburger Modell berechnen: Wenn Sie ihre Beamtenkarriere für die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Thüringen beginnen, können Sie sich für die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Wählen Sie dann im Beitragsrechner unten statt "Beamte(r)" "Arbeitnehmer(in), pflichtversichert" aus.
KRANKENKASSEN-BEITRAGSRECHNER
Bitte beachten Sie: Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich gesetzlich versichern möchten, ist dies nur möglich, wenn Sie
- vor Ihrer Ausreise in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, oder
- oder im EU-Ausland gesetzlich versichert waren, oder
- eine Beamtestelle für die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Thüringen antreten.