Zum Thema Praxisgebühren

Doppelte Zahlung vermeiden


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Hausarzt im Urlaub - keine doppelte Praxisgebühr
Wenn ein Patient zur Urlaubsvertretung seines Hausarztes geht, muss er die Praxisgebühr nicht doppelt bezahlen - auch wenn er im gleichen Quartal noch einmal den Hausarzt aufsucht. Darauf hat die Techniker Krankenkasse (TK) hingewiesen. Auch umgekehrt werde bei der Urlaubsvertretung keine erneute Praxisgebühr fällig, wenn man für das laufende Quartal bereits bei seinem Hausarzt bezahlt hat. Allerdings müsse der Patient in beiden Fällen eine Quittung über die gezahlte Gebühr vorlegen.

Keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen
Nach Recherchen des Magazins "Plusminus" kassieren Gynäkologen bei Vorsorgeuntersuchungen zur Krebsfrüherkennung zu Unrecht die Praxisgebühr. Im Gesundheitsreformgesetz ist jedoch klar geregelt, dass Vorsorgeuntersuchungen - dazu zählen auch Krebsfrüherkennungs- maßnahmen - von der Praxisgebühr befreit sind. Die Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen, die von der Praxisgebühr befreit sind, finden Sie unter: www.die-gesundheitsreform.de

Frauen würden bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf hingewiesen, dass bei der Vorsorgeuntersuchung die Praxisgebühr anfalle, heißt es bei "Plusminus". Das ist falsch. Denn die Praxisgebühr wird nur dann fällig, wenn neben der Vorsorgeuntersuchung kurative Leistungen notwendig werden. Ob dieser Fall dann eintritt, kann vorab telefonisch nicht festgestellt werden. Zur Vorsorge gehört auch ein Gespräch, um die Patientin zu informieren und ihr den Befund zu erläutern. Deshalb ist es falsch, wenn Ärztinnen und Ärzte behaupten, ein Gespräch sei nicht Teil der Vorsorgemaßnahme. Frauen, von denen die Praxisgebühr zu Unrecht verlangt wurde, können diese zurückfordern.

Drei Millionen Patienten zahlen keine Praxisgebühr
Bereits mehr als drei Millionen von rund 70 Millionen Kassenpatienten sind bis zum Jahresende von der Praxisgebühr und anderen Zuzahlungen (zum Beispiel für Medikamente) befreit. Das ergab eine Umfrage der "Bild"-Zeitung bei AOK, Ersatzkassen, BKK und IKK. Dies entspricht etwa dem Stand des Vorjahres. Patienten können sich von der Praxisgebühr befreien lassen, wenn sie für Zuzahlungen mehr als zwei Prozent ihres Jahreseinkommens leisten, bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent.

Vorerst wohl keine juristischen Folgen
Im laufenden Jahr werden etwa 400.000 Kassenpatienten die Zahlung der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal schuldig bleiben. Dies berichtete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Rund zwei Drittel davon seien Klinikpatienten, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Viele Krankenhäuser seien nicht darauf eingerichtet, die Gebühr bar einzuziehen. 99,8 Prozent der Patienten entrichteten die Gebühr anstandslos.

Wer von den übrigen Patienten die Praxisgebühr schuldig bleibt, muss nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" weiterhin nicht mit juristischen Folgen rechnen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen wollen laut einem Rundschreiben aus Kostengründen vorerst auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Sie warten auf eine Gesetzesänderung, mit der die Eintreibungskosten von rund 150 Euro auf die säumigen Zahler abgewälzt werden sollen.