Krankenversicherung und Reisen nach Griechenland

Covid 19: Keine Einreise ohne elektronische Online-Aussteigekarte

Corona (Covid 19): Aktuelle Einreisebestimmungen
Griechenland ist vom Corona-Virus (COVID-19) vergleichsweise wenig betroffen. Schwerpunkte waren bisher die Regionen Attika (Athen) und Xanthi. Für Urlauber aus Deutschland ist die Einreise per Flugzeug nach Griechenland seit dem 1. Juli 2020 wieder möglich. Touristen dürfen mit dem Auto aus Bulgarien nur über den Grenzübergang Promachonas einreisen. Auf dem Seeweg: Einreise über Patras und Igoumenitsa.

Vergleichweise viele Touristen aus Serbien wurden bei der Einreise nach Griechenland Corona-positiv getestet. Die Grenzen wurden für Reisende aus Serbien deshalb geschlossen.

Bei der Einreise gilt eine Online-Anmeldepflicht. Reisende füllen spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular (Passenger Locator Form) aus. Reisende erhalten dann per Mail einen QR-Code, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Nicht jeder wird bei der Einreise getestet. Es gibt aber Stichproben. Wer getestet wird, entscheidet ein Algorithmus, der der eine Risikowahrscheinlichkeit ermittelt. Der Test ist für Reisende kostenlos. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation am Ort der in der Aussteigekarte genannten Zieladresse vorgeschrieben.

Sollten Touristen Krankheitssymptome entwickeln, rufen sie eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization) an und isolieren sich. Die nationale Gesundheitsbehörde hat folgende Rufnummern eingerichtet:

  • 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar)
    Weitere Rufnummern: (0030) 210 521 2054, (0030) 210 521 2000.

Weitere Covid 19-Hinweise für Urlauber finden Sie auf der Seite der griechischen nationalen Gesundheitsbehörde: 

Für medizinische Notfälle ist das Nationale Zentrum für direkte Hilfe (EKAB) verantwortlich, das erste Hilfe vor Ort leistet und die Patienten zur nächsten Gesundheitseinrichtung bringt. Ihre Rufnummer lautet 166.

Alle Angaben zu aktuellen Reisemöglichkeiten sind ohne Gewähr, Stand ist der 7. Juli 2020.

Krankenversicherung und Urlaub in Griechenland
Gesetzlich versicherte Urlauber aus der EU können sich im Notfall in Griechenland mit ihrer europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch versorgen lassen. Bei der deutschen Botschaft in Athen gibt es Listen deutschsprachiger Ärzte in Griechenland. Touristen, die in ländliche Gebiete reisen oder spezielle Medikamente brauchen, sollten benötigte Arzneimittel in den Urlaub mitnehmen.

Griechenland-Urlauber sollten unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Zwar ist die Notfallversorgung für gesetzlich Versicherte in Griechenland grundsätzlich kostenlos. Dies gilt aber nur für zugelassene Kassenärzte, die Sie im Notfall nicht unbedingt in Strandnähe finden. Weiter werden Kosten für den im Krankheitsfall notwendigen Rücktransport nach Deutschland und die Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation Griechenlands kann es außerdem vorkommen, dass Ärzte die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren und sofortige Bezahlung verlangen. Vertragsarztpraxen dürfen pro Monat höchstens 200 Beratungsgespräche zu Lasten des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen. In der Regel wird schon deshalb gerade von Touristen sofort Bezahlung aufgrund einer privatärztlichen Abrechnung verlangt.

Gesundheitssystem und Krankenversicherung in Griechenland
Das nationale Gesundheitssystem (ESY) steht allen Einwohnern und Besuchern Griechenlands offen. In Griechenland gibt es einen Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA) und die "Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten" (ΕΟPYY). Gesetzlicher Krankenversicherungsträger ist die ΕΟPYY.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in Griechenland arbeiten, sind sozialversicherungspflichtig. Das Sozial- und Krankenversicherungssystem finanziert sich durch Beiträge der Beschäftigten und der Arbeitgeber sowie durch staatliche Zuschüsse. Versicherte können in Griechenland private Zusatzversicherungen abschließen. Die öffentliche medizinische Versorgung ist für die Versicherten und ihre Familienangehörigen grundsätzlich kostenlos. Der EOPYY führt eine Liste zugelassener Kassenärzte, die unentgeltlich Leistungen im Rahmen der öffentlichen Grundversorgung erbringen. Versicherte können zwischen den in diesem Verzeichnis aufgeführten Ärzten frei wählen.

Nur in einigen Fällen müssen Versicherte einen Eigenanteil an den Kosten (bis zu 25 Prozent der Gebühren) übernehmen - zum Beispiel für verschreibungspflichtige Medikamente. Nicht erstattet werden Kosten für Behandlungen bei Ärzten und in Kliniken, die keinen Vertrag mit der EOPYY haben.

Die medizinische Grundversorgung erfolgt in den nationalen Gesundheitszentren des nationalen Gesundheitsnetzwerks zur Grundversorgung (PEDY). In den PEDY sind vor allem Hausärzte für die ambulante Gesundheitsversorgung zuständig. Darüber hinaus gibt es die Krankenhäuser (ESY) der Präfekturen und Verwaltungsregionen für die stationäre Behandlung. Die Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern ist unentgeltlich für gesetzlich Versicherte. Für die Versorgung in privaten Kliniken, die einen Vertrag mit der EOPYY haben, ist dagegen eine Zuzahlung erforderlich. Stehen die privaten Kliniken nicht bei der EOPYY unter Vertrag, müssen Patienten die Kosten vollständig selbst tragen.

Patienten können sich ihr Krankenhaus selbst aussuchen. Sie können auch unter öffentlichen und privaten (Fach-)Ärzten frei wählen, wenn diese bei der EOPYY unter Vertrag stehen oder in den PEDY praktizieren. Den Hausarzt können Versicherte aus einer Liste des örtlichen Leistungsnetzes des PEDY auswählen. Versicherte können Kassenärzte der EOPYY nach Terminvereinbarung oder innerhalb des PEDY nach dem Eintrag in eine Warteliste aufsuchen. Freie Termine aller an die EOPYY angeschlossenen Vertragsärzte können auch auf der Internetseite der EOPYY unter der Rubrik „Verfügbare Arzttermine“ eingesehen werden.

In Griechenland leben
Wer sich in Griechenland krankenversichern möchte, braucht eine Sozialversicherungsnummer (AMKA), die Bürgerservicezentren (KEP) auf Antrag ausstellen. Versicherte benötigen ihr Versichertenheft (oder Gesundheitsbuch) als Versicherungsnachweis, um Krankenversicherungsleistungen (Sach- und Geldleistungen) beanspruchen zu können. Diesen Nachweis stellen die regionalen Geschäftsstellen der Sozialversicherungskasse EFKA oder die KEP aus.

Wie sind Arbeitnehmer und Selbstständige versichert?
Grundsätzlich besteht für alle Erwerbstätigen in Griechenland Sozialversicherungspflicht. Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die bei der Einheitlichen Sozialversicherung (EFKA) versichert sind und Versicherungsbeiträge zahlen, erhalten medizinische Leistungen von der Nationalen Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten EOPYY.

Wie sind Studenten versichert?
Studenten, die sich in Griechenland nur für einen Teil des Studiums (Auslandssemester) aufhalten, sind weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Sie brauchen für die medizinische Behandlung in Griechenland nur die Europäische Krankenversicherungskarte. Es besteht allerdings kein gesetzlicher deutscher Krankenversicherungsschutz mehr, wenn Studenten neben ihrem Studium arbeiten.

Weitere Informationen zum Gesundheitssystem und zur Krankenversicherung in Griechenland finden Sie hier:

  • EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten Griechenlands)
  • EFKA (Einheitliche/Vereinheitlichten Sozialversicherung Griechenlands, ehemals IKA-ETAM)