Wie werden in der PKV medizinische Leistungen abgerechnet?

Der Patient ist Vertragspartner des Arztes

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der privaten der Patient der Vertragspartner des Arztes. Der Versicherte erhält die Rechnung des Arztes und begleicht die Kosten. Erst danach erhält die Erstattung durch seine Krankenversicherung. Ein gewisser eigener "Verwaltungsaufwand" gehört also zur PKV. 

Als Privatpatient zahlt man die Rechnung des Arztes zunächst selbst. Man reicht die Rechnung dann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein. Besonderheit: Den Aufenthalt im Krankenkaus zahlt die private Krankenversicherung direkt, für die Behandlung beim Chefarzt erhält der Patient eine erstattungsfähige Rechnung. Privatversicherte haben also mehr Arbeit mit der Bezahlung medizinischer Leistungen, dafür wissen Sie sofort, welche Leistungen zu welchen Kosten erbracht wurden.

Die Arzt-Rechnungen werden auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung gestellt. Dabei darf der Arzt ohne Begründung den einfachen Satz auf das 2,3 fache steigern, mit schriftlicher Begründung das 3,5 fache oder mehr verlangen. Die Vergütung für die Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen etwa dem 1 bis 1,5 fachen Satz.

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Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist eine Bedarfs- und Kostenanalyse unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben. Vergleich, Angebot und Beratung können Sie hier kostenlos und unverbindlich anfordern.

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Eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zufolge erhalten Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten durchschnittlich mehr als doppelt so viel wie bei gesetzlich Versicherten. Bei Radiologen, Internisten und Kinderärzten ist der Aufschlag sogar noch höher.

Wichtig ist: Auf jeden Fall kann der Arzt für die Behandlung von Privatpatienten mehr Geld berechnen als bei der gesetzlichen. Er wird sich deshalb für die Behandlung mehr Zeit nehmen und dem Privatpatieten wahrscheinlich größere Aufmerksamkeit widmen. Das kann sich auch in einem höheren Dienstleistungsniveau - zum Beispiel bei den Wartezeiten - niederschlagen.

Auch der Entscheidungsspielraum des ambulant behandelnden Arztes ist größer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Er kann die Behandlungsmethode in größerer Freiheit wählen. Er wird entscheiden, ohne gleichzeitig in Kostenzwängen und Budgetgrenzen denken zu müssen. Das gilt auch für die Verordnung von Medikamenten. Im Krankenhaus ist eine privatärztliche Spezialistenbehandlung (zum Beispiel durch den Chefarzt) möglich. Der Arzt kann frei gewählt werden.