Krankenversicherung für das Schengen-Visum

Wer ein Visum für Deutschland beantragt, braucht eine Reisekrankenversicherung

Wer ein Schengen-Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen möchte, muss eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Dabei gilt: Das Schengenvisum wird nur ausgestellt, wenn die Reisekrankenversicherung bestimmte Anforderungen erfüllt. 

Im Schengen-Visakodex sind die Anforderungen an eine Reisekrankenversicherung festgeschrieben. Die Reisekrankenversicherung muss mit mindestens 30.000 Euro gedeckt sein. Dabei sollen die Kosten für einen Rücktransport im Krankheitsfall oder im Falle des Todes, sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und die Notaufnahme im Krankenhaus während des Aufenthalts abgedeckt sein.

Neben der Höhe der Kostendeckung spielen die räumliche und zeitliche Gültigkeit eine Rolle. Die Reisekrankenversicherung sollte für das gesamte Schengengebiet und für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer gelten.

Krankenversicherung für das Visum online abschließen

Hier können Sie die Kosten für den Reiseschutz für ausländische Gäste berechnen und die Reiseversicherung direkt abschließen. Der Abschluss erfolgt online bei der HanseMerkur Krankenversicherung. Sie erhalten sofort eine entsprechende Bestätigung.

Gästeversicherung abschließen

Take out guest insurance

Für Reisen, die der Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen oder medizinischen Behandlungen dienen, gelten bei der Reisekrankenversicherung strengere Regeln. Antragsteller sind dazu verpflichtet, ihren Versicherungsanbieter auf ihr Vorhaben hinzuweisen, um mögliche Zusatzkosten abzudecken.

Eine Geschäftsstelle der Krankenversicherung muss sich im Schengenraum befinden oder ein Kooperationsabkommen mit einer Versicherungsgesellschaft aus einem Schengenland bestehen.

Wenn der Antragsteller den Antrag auf ein Schengenvisum stellt muss er den Versicherungsschutz nachweisen. In Einzelfällen wird der Antragsteller von der Nachweispflicht befreit. Dies gilt für Antragsteller, bei denen aufgrund ihrer beruflichen Situation davon ausgegangen wird, dass ein angemessener Versicherungsschutz besteht. Auch Familienangehörige von EU-Bürgern sowie deren Ehegatten haben keine Nachweispflicht über einen Krankenversicherungsschutz.

Wenn man nicht zu diese Ausnahmefällen gehört, empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Reisekrankenversicherungen auf mögliche Auflagen zu achten. Einige Reisekrankenversicherungen haben bei Überschreiten eines bestimmten Alters oder nicht gegebenen gesundheitlichen Voraussetzungen einen niedrigere Deckung. Auch eine Reisekrankenversicherung mit Selbstbeteiligung wird als ausreichender Versicherungsschutz nur dann akzeptiert, wenn der Antragsteller diese im Fall der Fälle auch wirklich zahlen kann.