Vogelgrippe - Informationen für Reisende

Kontakt mit lebendem und toten Geflügel vermeiden

Um Ansteckungen zu vermeiden, rät das Auswärtige Amt allen, die in betroffene Regionen reisen, den Kontakt zu lebendem und totem Geflügel zu vermeiden. Sie sollten beispielsweise keine Vogel- und Geflügelmärkte besuchen. Geflügelfleisch und Eier zu essen, ist unbedenklich, wenn diese zuvor auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt wurden, um das Virus abzutöten. Rohes Fleisch oder Eier sollten dagegen auf keinen Fall verzehrt werden, denn die Möglichkeit einer Übertragung durch rohe Geflügelspeisen wird vermutet. Wenn man nicht ganz auf Geflügelgerichte verzichten möchte, sind bei der Zubereitung bestimmte Hygienemaßnahmen zu beachten. Generell wird bei Aufenthalt in Ländern mit Vogelgrippe als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Händehygiene mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Desinfektionslösungen empfohlen.

Einen wirksamen Impfschutz für Menschen gegen die Vogelgrippe gibt es bislang noch nicht. Die Schutzimpfung gegen die menschliche Virusgrippe verhindert nicht die Ansteckung mit der Vogelgrippe. Wer in betroffene Regionen reist, sollte sich aber vorher gegen Grippe impfen lassen, um die gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren zu verhindern.

Zur medikamentösen Behandlung der Vogelgrippe werden Neuraminidasehemmer eingesetzt. Ausreichende klinische Erfahrungen mit diesem Wirkstoff liegen allerdings noch nicht vor. Wer nach der Rückkehr aus dem Urlaub befürchtet, sich mit der Vogelgrippe angesteckt zu haben, kann einen tropen- oder reisemedizinisch erfahrenen Arzt um Rat fragen.

Anzeichen für die Vogelgrippe beim Menschen sind hohes Fieber, Husten, Atemnot und Halsschmerzen. Etwa die Hälfte der Erkrankten leidet auch unter Durchfall. Im weiteren Verlauf der Vogelgrippe entwickelt sich meist eine Lungenentzündung. Etwa die Hälfte der infizierten Menschen stirbt an der Erkrankung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reisen in betroffene Länder werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unbedenklich angesehen.
  • Der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel sollte jedoch vermieden werden.
  • Kein Besuch von Vögel- oder Geflügelmärkten.
  • Das Mitbringen von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus betroffenen Ländern in die EU ist verboten.
  • Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist nach derzeitigem Wissensstand unbedenklich, wenn diese gut gekocht sind.
  • Verzicht auf Halten von Ziervögeln bei Aufenthalt in den betroffenen Regionen.
  • Ein gegen Vogelgrippe wirksamer Impfstoff steht gegenwärtig noch nicht zur Verfügung.