Schutzmaßnahmen vor der Vogelgrippe

Kontakt mit Vögeln vermeiden

STALLPFLICHT: Die erstmals vom vergangenen Oktober bis Dezember verhängte Stallpflicht für Geflügel wird neu aufgelegt. "Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel,
Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat diese bis zum Ablauf des 30. Juli 2006 in geschlossenen Ställen zu halten." Ausnahmen sind dann möglich, "wenn die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden". Weitere Voraussetzung ist dann, dass "mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchgeführt und tierärztlich dokumentiert wird". Der Geflügelhalter muss der zuständigen Behörde das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der getroffenen Vorkehrungen anzeigen.

GEFLÜGELMÄRKTE: Jetzt bleiben sie völlig verboten. Bisher waren Ausnahmen möglich.

Nicht in der neuen Verordnung geregelt sind die folgenden älteren
Maßnahmen und Vereinbarungen, die aber fortgelten:

WILDVOGELMONITORING: Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um möglichst viele dieser bisher besonders von der Vogelgrippe betroffenen Wildtiere im Rahmen des Monitorings untersuchen zu können.

BEVÖLKERUNG: Menschen, die verendete Vögel finden, sollen sofort die Behörden informieren. Die Tiere dürfen nicht mit bloßer Hand angefasst werden.

REISEN/WARENVERKEHR: Der Zoll soll bei Einreisen und Importen verstärkt nach der Einfuhr von illegalem Geflügel und Geflügelprodukten suchen. Dazu sind die Kontrollen an Flughäfen, in Seehäfen, auf Straßen und in der Bahn verstärkt worden. In der EU gilt bereits ein Einfuhrverbot für Geflügel und Geflügelprodukte sowie andere Vögel, Federn und unbehandelte Jagdtrophäen aus der Türkei und anderen von der Vogelgrippe betroffenen Ländern. Reisende sollten den Kontakt mit lebendem und toten Geflügel in betroffenen Ländern strikt vermeiden.

MELDEPFLICHT: Seit 2003 besteht eine Vogelgrippe-Meldepflicht für die Bestände aller Geflügelhalter.

KEULUNG: Als Keulung wird das vorsorgliche Töten von Tieren bezeichnet, um die Ausbreitung einer Seuche wie der Vogelgrippe zu verhindern. Die Keulung wird von den zuständigen Behörden angeordnet und betrifft entweder bestimmte Risikogruppen in einem Bestand (Kohortenkeulung) oder den gesamten Bestand auf einem Hof oder in einer Region. Die gekeulten Tiere werden in Tierkörperbeseitigungsanlagen vernichtet.

SEUCHENWANNE: Die Bundeswehr hat in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Rügendamm und am Fährhafen Sassnitz-Mukran zwei so genannte Seuchenwannen angelegt, um eine Verbreitung des Vogelgrippe-Virus zu verhindern. Sie reichen jeweils über die gesamte Straßenbreite, sind etwa vier Meter lang und müssen von Autos überfahren werden. Die flachen Behälter sind mit einem Vlies gefüllt, der mit dem handelsüblichen flüssigen Desinfektionsmittel Venno-Vet 1 Super benetzt wird. Ziel ist es, dass das Virus nicht durch Autoreifen aus den Fundgebieten der toten Vögel herausgebracht wird.
dpa