Diagnosevorschläge kritisch prüfen

Private Abrechnungen beim Arzt - Luxus oder medizinische Notwendigkeit

Patienten sollten kritisch prüfen, wenn Ärzte Therapie- oder Diagnosevorschläge machen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. So werden bei Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen häufig zusätzliche Mammografie- und Ultraschalluntersuchungen empfohlen. Dadurch entstehen für die Patientin Kosten von 100 bis 150 Euro, die sie selbst tragen muss. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. macht darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese zusätzlichen Untersuchungen bezahlen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Liegt also ein auffälliger Tastbefund vor, sind die notwendigen weiteren Diagnosen Kassenleistung.

Eine ähnliche Situation besteht beim Dermatologen, der alle notwendigen Untersuchungen über die gesetzliche Krankenkassen abrechnen kann, wenn ein begründeter Verdacht auf Hautkrebs vorliegt. Ab einem Alter von 35 Jahren besteht ein Anspruch auf kostenlose Vorsorge-Untersuchungen, um einen solchen Verdacht zu prüfen.

Die Begrenzung der Kassenausgaben für medizinische Leistungen insgesamt begrenzt auch die Einnahmen ärztlicher Praxen. Man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass privat zu zahlende Zusatzangebote in erster Linie gemacht werden, um die Einkommenseinbussen im Bereich der Kassenabrechnung auszugleichen. So ist bei Zahnärzten zu beobachten, dass sie ihren Patienten heute Prophylaxemaßnahmen als dringend empfehlen, über die vor drei Jahren nicht geredet wurde. Da der Arzt mit diesen Angeboten eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt, ist eine unabhängige Beratung wichtig.